Finanzielle Unterstützung für Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im Ländlichen Raum
Förderung von Investitionskosten, Eigenleistungen, Ingenieurleistungen und satzungsgemäßen Klär- und Kanalbeiträgen für den Anschluss dezentral entsorgter Anwesen an die öffentliche Kanalisation oder den Bau von Kleinkläranlagen im ländlichen Raum Baden-Württembergs. Anträge können jederzeit bei den unteren Wasserbehörden gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist es, dezentral entsorgte Anwesen im Außenbereich entweder an die öffentliche Kanalisation anzuschließen oder eine technisch zeitgemäße Kleinkläranlage zu erstellen. Die Förderung unterstützt Antragsteller aufgrund ihrer besonderen örtlichen Situation.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Eigenleistungen
- Ingenieurleistungen
- Satzungsgemäße Klär- und Kanalbeiträge
Nicht förderfähige Ausgaben
- Genehmigungsgebühren
- Entschädigungsleistungen
- Versicherungsbeiträge
- Rückbau und Schlammentsorgung bestehender Anlagen
- Entwässerungsleitungen innerhalb von Gebäuden
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abstimmung des Vorhabens mit der unteren Wasserbehörde und der Gemeinde
- Vorlage vollständiger Antragsunterlagen
- Funktionsfähigkeit des Vorhabens
- Abschluss aller erforderlichen Rechtsverfahren vor Zuwendungsbescheid
- Baubeginn darf noch nicht erfolgt sein
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsschreiben
- Kurzer Erläuterungsbericht
- Variantenuntersuchung mit Wirtschaftlichkeitsnachweis (ggf.)
- Kostenvoranschlag
- Lageplan oder Lageskizze
- Zustimmung der Kommune
- Bestätigung über fehlende rechtliche Bedenken
Beschreibung
Förderprogramm „Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum“
Das Land Baden-Württemberg unterstützt private Grundstückseigentümer:innen und öffentliche Einrichtungen bei der umweltgerechten Entsorgung von Schmutzwasser in ländlichen Außenbereichen. Gefördert werden bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, hierzu zählen Investitionskosten, Eigenleistungen, Ingenieurleistungen sowie satzungsgemäße Klär- und Kanalbeiträge (max. 7.000 €/Anwesen). Ziel des Programms ist es, bislang dezentral entsorgte Anwesen entweder an die öffentliche Kanalisation anzuschließen oder – wenn ein solcher Anschluss nicht möglich ist – eine Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik zu errichten. Die kontinuierlich geöffneten Fördermöglichkeiten ermöglichen jederzeitige Antragstellungen bei den unteren Wasserbehörden.
Teilnahmevoraussetzungen und Antragsunterlagen
Vor Zuwendungsbescheid müssen das Vorhaben mit Gemeinde und Wasserbehörde abgestimmt und alle erforderlichen Rechtsverfahren abgeschlossen sein. Ein Baubeginn vor Bewilligung ist ausgeschlossen. Pro Anwesen ist ein Eigenanteil von mindestens 10.000 € erforderlich. Antragsberechtigt sind auch treuhänderisch handelnde Kommunen sowie Antragsgemeinschaften mehrerer Anwesen. Ein vollständiger Antrag umfasst unter anderem ein Antragsschreiben, einen Erläuterungsbericht zur Entwässerungssituation, Kostenvoranschläge, Lageplan oder -skizze, die kommunale Zustimmung und eine Bestätigung fehlender rechtlicher Bedenken. Nicht gefördert werden Genehmigungsgebühren, Versicherungsbeiträge, Schlammentsorgung, Regenwasseranlagen oder Abwasserentsorgungen bei Neubauten. Das Programm fördert gezielt eine nachhaltige Infrastrukturentwicklung und leistet einen Beitrag zum Klima- und Gewässerschutz im ländlichen Raum.
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