Zuschuss

Finanzielle Unterstützung von Angeboten für Kinder und Jugendliche

Die Stadt Wien fördert Organisationen und Vereine, die Angebote für ein gewaltfreies und kindgerechtes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen schaffen. Anträge sind ab 01.01.2022 bis zur Ausschöpfung des Budgetvolumens möglich.

Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2022
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Gewährung von Förderungen zum Zwecke der individuellen Hilfe für Kinder und deren Familien und der damit verbundenen Verbesserung der Lebensqualität in unserer Stadt.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Projektbezogene Sachkosten
  • Fahrtkosten (in begründeten Ausnahmefällen)
  • Reisekosten (in begründeten Ausnahmefällen)
  • Gemeinkosten/Overhead-Kosten (wenn erforderlich)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Freiwillige Sozialleistungen
  • Private Pensionsvorsorge
  • Öffentliche Abgaben und Gebühren
  • Kalkulatorische Kosten
  • Mahnspesen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis eines öffentlichen Interesses und Bezug zur Stadt Wien
  • Finanzieller Bedarf
  • Förderzweck nicht bereits erfüllt
  • Keine Diskriminierung im Maßnahmenverlauf

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antragsformular
  2. Projektbeschreibung mit Begründung des öffentlichen Interesses
  3. Finanz- und Kostenplan (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
  4. Kontaktdaten und Bankverbindung
  5. Einverständniserklärung mit amtlichem Lichtbildausweis
  6. Vereinsstatuten/Gesellschaftsvertrag und Registerauszug
  7. Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Bewertungskriterien

  • Öffentliche Bedeutung und Bezug zur Stadt Wien
  • Finanzieller Bedarf
  • Nachvollziehbare Begründung der Förderwürdigkeit
  • Vollständigkeit und Plausibilität der Unterlagen

Beschreibung

Die Stadt Wien stellt im Rahmen ihrer Kinder- und Jugendhilfe Fördermittel für gemeinnützige Vereine und Organisationen bereit, die Projekte und Angebote zur Unterstützung eines gewaltfreien und kindgerechten Aufwachsens realisieren. Ziel ist die individuelle Hilfe für Kinder und ihre Familien sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität in Wien. Anträge können ab 01.01.2022 fortlaufend bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Budgets eingereicht werden. Die Förderung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen und deckt sowohl Einzelförderungen für zeitlich abgegrenzte Vorhaben als auch Gesamtförderungen zur Deckung des Fehlbetrags einer gesamten Tätigkeit ab. Bewertet werden insbesondere das öffentliche Interesse und der konkrete Bezug zum Wiener Stadtgebiet, der nachgewiesene finanzielle Bedarf sowie die Schlüssigkeit und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

Gefördert werden unter anderem Personalkosten, projektbezogene Sachkosten und – in begründeten Ausnahmefällen – Fahrt- bzw. Reisekosten sowie erforderliche Gemeinkosten. Ausschlüsse betreffen freiwillige Sozialleistungen, private Pensionsvorsorge, öffentliche Abgaben, kalkulatorische Kosten, Mahnspesen und nicht zwingend notwendige Bewirtungskosten. Förderberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des Gemeinwohls mit Nachweis des öffentlichen Interesses sowie eines administrativen Bezugs zur Stadt Wien. Erforderliche Bewerbungsunterlagen umfassen das Online-Antragsformular, eine Projektbeschreibung mit Begründung des öffentlichen Interesses, einen detaillierten Finanz- und Kostenplan, Kontaktdaten inklusive Bankverbindung, eine Einverständniserklärung mit amtlichem Lichtbildausweis sowie Vereinsstatuten oder Gesellschaftsvertrag nebst Registerauszug und Jahresabschlussdaten. Die Entscheidung über Bewilligung und Höhe der Zuschüsse orientiert sich an Budgetverfügbarkeit sowie an Transparenz und Plausibilität der eingereichten Daten.

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