Finanzielle Unterstützung zur Unterbringung in Pflegefamilien
Monatliches Pflegegeld und einmalige Ausstattungspauschale für Pflegeeltern in Salzburg zur Unterbringung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen bei Gefährdung des Kindeswohls. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung in Form eines monatlichen Pflegegeldes sowie einer einmaligen Ausstattungspauschale für Pflegeeltern zur Unterbringung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist und/oder eine Unterstützung der Erziehung zur Sicherung des Kindeswohls nicht ausreicht bzw. die Eltern nicht mehr oder nur vorübergehend nicht in der Lage sind, für das Kind zu sorgen.
Förderfähige Ausgaben
- Monatliches Pflegegeld
- Einmalige Ausstattungspauschale
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gewöhnlicher Aufenthalt der Kinder und Jugendlichen im Bundesland Salzburg
- Einleitung des Verfahrens zur Unterstützung der Erziehung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Belege über Einkommensverhältnisse der unterhaltspflichtigen Person
- Belege über Einkommensverhältnisse des Minderjährigen
Beschreibung
Im Bundesland Salzburg steht Pflegeeltern:innen eine kontinuierlich abrufbare finanzielle Förderung in Form eines monatlichen Pflegegeldes sowie einer einmaligen Ausstattungspauschale zur Verfügung. Dieser Zuschuss unterstützt die Unterbringung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, deren Kindeswohl gefährdet ist und für die eine Erziehungshilfe allein nicht ausreicht oder deren leibliche Eltern vorübergehend bzw. dauerhaft nicht in der Lage sind, Sorge zu tragen. Die Förderung wird von Privatpersonen beantragt, die Pflegeverhältnisse in Salzburg eingehen, und richtet sich ausdrücklich an Pflegeeltern:innen, die sich der besonderen Verantwortung für gefährdete Minderjährige annehmen.
Voraussetzung für die Gewährung ist der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder und Jugendlichen im Bundesland Salzburg sowie die Einleitung des Verfahrens zur Unterstützung der Erziehung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Anträge können fortlaufend gestellt werden. Zur Antragsprüfung werden Nachweise über die Einkommensverhältnisse der unterhaltspflichtigen Person und des minderjährigen Pflegekindes benötigt. Ziel dieser Fördersetzung ist es, Pflegeeltern:innen eine verlässliche finanzielle Basis zu bieten und damit zur Sicherung des Kindeswohls beizutragen. Zuständige Stellen beraten umfassend über das Verfahren, und interessierte Pflegeeltern:innen sind eingeladen, zeitnah einen Antrag bei der jeweils örtlichen Bezirksverwaltungsbehörde einzureichen.