Finanzielle Unterstützungen - Auszeichnungen
Auszeichnungen des Österreichischen Integrationsfonds für wissenschaftliche Arbeiten, Medienbeiträge und sportliche Integrationsprojekte. Gültig seit 01.01.2020, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Durch Auszeichnungen fördert der ÖIF die Auseinandersetzung der breiten österreichischen Öffentlichkeit mit dem Thema Zusammenleben und Integration in Wissenschaft, Medien und organisiertem Sport.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Herausragende Beiträge im Bereich Forschung, Medienberichterstattung oder Sport-Integrationsprojekte
- Budgetäre Deckung muss gegeben sein
- Kein Rechtsanspruch auf Förderleistungen des ÖIF
- Entscheidungen erfolgen im Einzelfall
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Wissenschaftliche Arbeiten
- Medienbeiträge
- Projektbeschreibungen
Beschreibung
Mit den bundesweiten Auszeichnungen des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) werden seit dem 01.01.2020 herausragende Leistungen in den Themenfeldern Forschung & Innovation, Wissenschaft, Medien, Kultur und Sport gewürdigt. Das Programm richtet sich an Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, Interessenverbände sowie Vereine, die sich mit wissenschaftlichen Arbeiten, Medienbeiträgen oder sportlichen Integrationsprojekten dem gesellschaftlichen Zusammenleben widmen. Die Auszeichnungen fördern interdisziplinäre Ansätze und bieten einen Rahmen für den Austausch zwischen verschiedenen Sektoren. Als finanzielle Zuschüsse konzipiert, zielt die Initiative darauf ab, die Auseinandersetzung der breiten österreichischen Öffentlichkeit mit Integrationsfragen zu intensivieren und beispielhafte Lösungsansätze sichtbarer zu machen. Durch die Prämierung von Best-Practice-Beispielen unterstützt der ÖIF ein vielfältiges und inklusives Miteinander.
Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden, da keine Fristbeschränkung gilt. Erforderlich sind der Upload bzw. die Zusendung wissenschaftlicher Arbeiten, journalistischer Beiträge oder ausführlicher Projektbeschreibungen, die die Kriterien herausragender Integrationsleistung nachweisen. Die budgetäre Deckung der jeweiligen Auszeichnungen bildet eine Voraussetzung, während kein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen besteht und Entscheidungen im Einzelfall getroffen werden. Die Sektion Integration des zuständigen Bundesministeriums prüft fortlaufend die Unterlagen und fördert Projekte individuell. Postgebühren können bei postalischer Einreichung anfallen, die Abwicklung erfolgt nach Belegkontrolle. Als direkte Förderungen ist das Budgetvolumen projektabhängig und nicht pauschal festgelegt. Dieses dauerhafte Vergabesystem ermöglicht Forschenden, Journalist:innen und Sportorganisationen eine flexible Teilnahme und stärkt durch umfassende Transparenz die Qualität integrativer Initiativen.