Finanzielle Unterstützungen - Förderung von Deutschkursen für (potenziell) berufstätige Personen
Finanzielle Unterstützung des ÖIF für den Besuch von Deutschkursen durch erwerbstätige und potenziell erwerbstätige Personen in Wien mit Sprachförderbedarf; Anträge sind ab 01.07.2023 bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die finanzielle Förderung von Deutschkursen, um die sprachliche, berufliche und gesellschaftliche Integration von erwerbstätigen und potenziell erwerbstätigen Personen mit Sprachförderbedarf zu unterstützen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtmäßiger Aufenthalt mit langfristiger Bleibeperspektive oder Bleibevoraussetzung in Österreich oder Arbeitstätigkeit als Grenzgänger in Österreich oder Vorbereitung auf eine Tätigkeit in Österreich
- Aufrechtes oder künftiges Beschäftigungsverhältnis in Österreich
- Entsprechende Anfrage eines (potenziellen) Arbeitgebers bzw. einer (potenziellen) Arbeitgeberin zur Förderung einer Einzelperson mit Sprachförderbedarf, die das 15. Lebensjahr vollendet hat
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsunterlagen
- Identitätsnachweis
- Nachweis des (künftigen) Aufenthalts in Österreich
- Antragsrelevante Dokumente und Kopien (z.B.: Kostenvoranschläge, Einstufungsergebnisse)
Beschreibung
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) gewährt in Wien einen Zuschuss zur finanziellen Unterstützung von Deutschkursen, um die sprachliche, berufliche und gesellschaftliche Integration von erwerbstätigen und potenziell erwerbstätigen Personen mit Sprachförderbedarf zu fördern. Das Programm richtet sich an Unternehmen und Bildungseinrichtungen, die ihre internationalen Mitarbeiter:innen beziehungsweise nominierten Teilnehmer:innen ab 15 Jahren bei der Erweiterung ihrer Deutschkenntnisse begleiten möchten. Voraussetzung ist ein rechtmäßiger Aufenthalt mit langfristiger Bleibeperspektive oder eine Grenzgängersituation in Österreich sowie ein bestehendes oder künftiges Beschäftigungsverhältnis. Im Fokus stehen die Themenfelder Aus- & Weiterbildung, Bildung, Migration sowie Arbeit & Soziales, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und die gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig zu stärken.
Antragsmöglichkeit: Seit dem 01.07.2023 können berechtigte Unternehmen und Bildungseinrichtungen Anträge bis zur Ausschöpfung des Budgets einreichen. Zuwendungsvoraussetzungen umfassen den Nachweis eines aufrechten oder geplanten Beschäftigungsverhältnisses in Österreich, die schriftliche Anfrage eines (potenziellen) Arbeitgebers bzw. einer (potenziellen) Arbeitgeberin zur Förderung einer Person mit Sprachförderbedarf sowie den Nachweis des Aufenthaltstitels oder der Grenzgängersituation. Für die Antragstellung sind u. a. folgende Unterlagen einzureichen: Antragsunterlagen, Identitätsnachweis, Nachweis des (künftigen) Aufenthalts in Österreich sowie antragsrelevante Dokumente und Kopien (z. B. Kostenvoranschläge, Einstufungsergebnisse). Die Sektion Integration des zuständigen Bundesministeriums fungiert als Fördergeber und begleitet die Evaluierung und Kontrolle der eingereichten Belege. Unternehmen und Bildungseinrichtungen erhalten damit eine verlässliche Fördermöglichkeit, um die Deutschkompetenz ihrer Mitarbeiter:innen zu stärken und Integration im Arbeitsumfeld zu gestalten.