Finanzielle Unterstützungen - Sprachförderung in Form von Deutschkursen
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) fördert in Wien Organisationen, Institute und Vereine als Fördernehmer oder Auftragnehmer für die Durchführung kostenloser Deutschkurse (A1–C1) für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene und Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit. Anträge sind ab 01.01.2023 jederzeit bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die sprachliche Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltsrecht für Vertriebene sowie Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit. Durch finanzielle Unterstützungen bzw. Beauftragung werden Deutschkurse als Sachleistung angeboten, um Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- ordnungsgemäße Geschäftsführung
- fachliche, wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen
- budgetäre Deckung
- kein gesetzlicher Ausschlussgrund
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Identitätsnachweis
- Nachweis des Aufenthalts in Österreich
- Meldezettel
- Einreichunterlagen
Beschreibung
Der Österreichische Integrationsfonds unterstützt in Wien Träger:innen aus Vereinen, Bildungseinrichtungen und Interessensverbänden bei der Organisation und Durchführung kostenfreier Deutschkurse auf den Niveaustufen A1 bis C1. Förderberechtigt sind jene Institutionen, die Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene und Asylwerber:innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit sprachlich begleiten möchten. Förderanträge können ab dem 1. Jänner 2023 jederzeit eingereicht werden, solange das Volumen nicht aufgebraucht ist. Die Förderung erfolgt als 100 %iger Zuschuss zu den Kursleistungen, die den Teilnehmenden als Sachleistung angeboten werden. Damit wird ein barrierefreier Zugang zur sprachlichen Integration gewährleistet, der die Basis für gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe bildet.
Das Förderziel liegt in der nachhaltigen Stärkung der Kommunikations- und Integrationskompetenz von Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Antragstellende Einrichtungen müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nachweisen sowie fachliche, wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Zu den einzureichenden Unterlagen zählen Identitätsnachweise, Nachweise des Aufenthalts in Österreich, Meldezettel und die vollständigen Einreichunterlagen. Durch klare Qualitätsanforderungen, einheitliche Curricula und die Option auf Präsenz- und Online-Formate wird sichergestellt, dass Deutschlernende optimal betreut werden. Die zeitlich unbefristete Frist bis zur Ausschöpfung des Budgets ermöglicht eine flexible Angebotsplanung und rasche Reaktion auf den Bildungsbedarf jener Zielgruppen.
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