Zuschuss

Finanzielle Zuwendung (Entschädigungsleistungen) der Stiftung Opferhilfe Bayern

Die Stiftung Opferhilfe Bayern unterstützt Opfer von Straftaten und deren enge Angehörige unbürokratisch mit einmaligen Zahlungen für materielle und immaterielle Schäden, wenn kein ausreichender Ausgleich durch Täter oder Sozialsystem erfolgt.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Fördersumme: Einmalzahlung bis 10.000 € (Soforthilfe bis 1.000 €)

Förderziel

Finanzielle Unterstützung von Menschen, die durch Straftaten geschädigt wurden, sowie deren engen Angehörigen, sofern keine ausreichende Entschädigung durch Täter oder soziale Sicherungssysteme besteht.

Förderfähige Ausgaben

  • Materielle Schäden
  • Immaterielle Schäden (Schmerzensgeld)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ansprüche gegen Träger der Sozialversicherung
  • Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Opfer einer Straftat seit dem 1. Januar 2010
  • Wohnsitz in Bayern oder Straftat in Bayern begangen
  • Bedürftigkeit (finanzielle Notlage)
  • Kein ausreichender Ausgleich durch Täter oder Sozialsystem

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Begründung mit Angaben zur Straftat
  3. Angaben zur wirtschaftlichen Situation
  4. Nachweise zu Schäden und bereits erhaltenen Leistungen

Bewertungskriterien

  • Ermessen nach Billigkeitskriterien
  • Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit (Soforthilfe)

Beschreibung

Die Stiftung Opferhilfe Bayern ermöglicht seit dem 1. Januar 2010 einmalige finanzielle Zuschüsse für Personen, die in Bayern Opfer einer Straftat geworden sind, sowie für enge Angehörige, die infolge dieser Tat besondere Nachteile erlitten haben. Unter der Voraussetzung, dass weder Täter:innen noch soziale Sicherungssysteme ausreichenden Ausgleich leisten, werden materielle Aufwendungen und immaterielle Schäden (Schmerzensgeld) unbürokratisch ausgeglichen. Der Wohnsitz der Antragstellenden zum Tatzeitpunkt muss in Bayern gelegen haben oder die Tat in Bayern begangen worden sein. Eine Bedürftigkeitsprüfung stellt sicher, dass nur diejenigen unterstützt werden, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und deren Ersatzansprüche gegen Täter:innen, Sozialversicherung oder Opferentschädigungsgesetz nicht erfüllt wurden.

Bei positivem Ermessen können Einmalzahlungen bis zu 10.000 € gewährt werden; in dringenden Eilfällen ist eine Soforthilfe bis zu 1.000 € möglich. Die Begutachtung richtet sich nach Billigkeitskriterien sowie Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wobei ein ausgefülltes Antragsformular, eine nachvollziehbare Begründung zur Straftat, Nachweise zur wirtschaftlichen Situation sowie zur Höhe der eingetretenen Schäden und bereits erhaltener Leistungen erforderlich sind. Diese Unterlagen ermöglichen der Stiftung eine zeitnahe Entscheidung und tragen dazu bei, finanzielle Härten für Betroffene schnell abzuwenden.

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