Zuschuss

Finanzierung der naturnahen Entwicklung und zum Schutz von Gewässern sowie für nachhaltiges Wassermanagement und zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushalts

Förderung von Gewässerentwicklungs- und Wassermanagement-Projekten in Brandenburg. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; Voraussetzung: BNR-ZD und authega-Zertifikat.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Förderquote: 100%

Förderziel

Finanzierung von Vorhaben zur naturnahen Entwicklung und dem Schutz von Gewässern sowie für nachhaltiges Wassermanagement und die Stabilisierung des Landschaftswasserhaushalts in Trägerschaft des Landes Brandenburg.

Förderfähige Ausgaben

  • Planung und Machbarkeitsstudien
  • Investive Gewässerentwicklungsmaßnahmen
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Projektmanagement und Vergabeverfahrenkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Eigenleistungen
  • Leasingkosten
  • Bußgelder und Prozesskosten
  • Schuldenzinsen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Trägerschaft des Landes Brandenburg oder Übertragung an Wasser- und Bodenverbände
  • Vorlage der Unterlagen beim LfU, Referat W22
  • BNR-ZD und authega-Zertifikat

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. ELER/GAK-VV-GewSan oder ELER-VV-Wassermanagement
  2. Projektbeschreibung und Pläne
  3. Bewirtschaftungsplannachweise
  4. BNR-ZD
  5. Authega-Zertifikat

Bewertungskriterien

  • Kosten-Nutzen-Verhältnis
  • Qualität der Gewässerentwicklung
  • Nachhaltigkeitsaspekte

Beschreibung

Die Finanzierung der naturnahen Entwicklung und des Gewässerschutzes in Brandenburg richtet sich an öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften, welche in Trägerschaft des Landes oder durch Wasser- und Bodenverbände Maßnahmen umsetzen. Gefördert werden investive Gewässerentwicklungs­vorhaben, Planung und Machbarkeitsstudien, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Projektmanagement- und Vergabekosten. Grundlage ist die ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift (ELER/GAK VV GewSan), die seit 15. August 2025 in Kraft ist, sowie die ELER-VV Wassermanagement (gültig bis 31. Dezember 2027). Anträge können jederzeit digital über das Internetportal (IAP) eingereicht werden, eine BNR-ZD-Registrierung und ein authega-Zertifikat sind Voraussetzung. Die Förderquote beträgt in allen Fällen 100 Prozent, die Obergrenze liegt in der Fördergebietskulisse des ländlichen Raums. Ausgenommen sind Eigenleistungen, Leasingkosten, Bußgelder, Prozesskosten und Zinsen. Die Projektträger werden verpflichtet, Kriterien wie Kosten-Nutzen-Verhältnis, Qualität der Gewässerentwicklung und Nachhaltigkeitsaspekte im Verwendungsnachweis nachzuweisen.

Das Landesamt für Umwelt (LfU), Referat W22, koordiniert die fachliche Vorprüfung, die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) übernimmt die Bewilligung und Auszahlung. Neben öffentlichen Ausschreibungen sind freihändige Vergaben oder beschränkte Ausschreibungen möglich, je nach Auftragswert. Alle Verfahren erfordern eine nachvollziehbare Dokumentation und die Beachtung des Diskriminierungs- und Transparenzgebots. Bei Bedarf beraten Expert:innen zu Vergabeverfahren, beispielsweise Dr. Peter Braun von Dentons Europe LLP. Das Programm schafft so optimale Rahmenbedingungen für den Gewässerschutz und ein nachhaltiges Wassermanagement im Land Brandenburg.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.