Finanzierung der Salzburger Land Tourismus Gesellschaft mbH (SLTG)
Laufende Finanzierung und Unterstützung der Dachmarken- und Kooperationswerbung für den Salzburger Tourismus zur Wahrnehmung der im Gesellschaftsvertrag definierten Aufgaben.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung des laufenden Aufwands sowie der Dachmarken- und Kooperationswerbung zur Wahrnehmung der im Gesellschaftsvertrag definierten Aufgaben der Salzburger Land Tourismus Gesellschaft mbH, insbesondere für Werbung, Verkaufsförderung, Öffentlichkeitsarbeit, Koordination zwischen örtlichen Tourismusorganisationen und dem Land, Durchführung von Veranstaltungen und Beratung der Tourismusorganisationen.
Förderfähige Ausgaben
- Laufender Verwaltungsaufwand
- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
- Veranstaltungskosten
- Beratungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abschluss einer jährlichen Fördervereinbarung auf Basis des Gesellschaftsvertrages
Beschreibung
Finanzierung der Salzburger Land Tourismus Gesellschaft mbH (SLTG) unterstützt die kontinuierliche Marken- und Kooperationswerbung für den Salzburger Tourismus. Im Zentrum steht die Deckung des laufenden Aufwands sowie die Umsetzung von Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsorganisation im Sinne des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus koordiniert die SLTG gemeinsam mit den örtlichen Tourismusorganisationen und dem Land Salzburg sämtliche Marketingaktivitäten, um eine einheitliche Dachmarkenpräsenz sicherzustellen. Auch die Beratung der regionalen Tourismusakteur:innen ist integraler Bestandteil des Fördervorhabens, um deren professionelle Weiterentwicklung zu fördern und Synergien zu nutzen.
Als Zuschuss konzipiert, richtet sich die Förderung an die Salzburger Land Tourismus Gesellschaft mbH sowie an die kommunalen Tourismusorganisationen im Bundesland Salzburg. Förderfähige Ausgaben umfassen den laufenden Verwaltungsaufwand, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungskosten sowie Beratungskosten. Voraussetzung für die Mittelvergabe ist der Abschluss einer jährlichen Fördervereinbarung auf Basis des Gesellschaftsvertrages. Anträge können jederzeit gestellt werden, da die Fördermöglichkeit fortlaufend besteht. Die finanzielle Unterstützung bietet Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen die Chance, ihre Marketing- und Koordinationsaktivitäten im Tourismusbereich nachhaltig abzusichern und weiterzuentwickeln, um das Urlaubsziel Salzburg national und international noch stärker zu positionieren.
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