Finanzierung des Instituts für Geschichte des ländlichen Raumes
Basisförderung für den Verein "Institut für Geschichte des ländlichen Raumes" (IGLR) in Niederösterreich für den Zeitraum 2025–2027 mit jährlicher Auszahlung in zwei Raten.
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Förderkriterien
Förderziel
Basisförderung für den Verein "Institut für Geschichte des ländlichen Raumes" (IGLR) zur langfristigen Sicherung und Förderung der historisch-landeskundlichen Forschung im ländlichen Raum Niederösterreichs.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorlage eines Jahresprogrammes und eines ausgeglichenen detaillierten Jahresvoranschlages des laufenden Förderjahres bis spätestens 1. Jänner des Folgejahres
- Vorlage der Abrechnung des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres bis spätestens 30. Juni
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Jahresprogramm
- detaillierter Jahresvoranschlag
- Abrechnung
Beschreibung
Die Basisförderung unterstützt das Institut für Geschichte des ländlichen Raumes (IGLR) in Niederösterreich über einen Zeitraum von drei Jahren (2025–2027) mit jährlichen Auszahlungen in zwei Raten. Ziel dieser Förderung ist die langfristige Sicherung und Stärkung historisch-landeskundlicher Forschung im ländlichen Raum. Träger dieser Maßnahme ist das Land Niederösterreich, das gemeinnützigen Organisationen, Interessenverbänden und Vereinen im Bundesland Zugang zu wissenschaftlichen Ressourcen schafft. Durch die finanzielle Stabilität können Archive erschlossen, Feldstudien durchgeführt und Fachpublikationen realisiert werden, um das kulturelle Erbe ländlicher Regionen umfassend zu dokumentieren und öffentlich zugänglich zu machen.
Gefördert wird ausschließlich der eingetragene gemeinnützige Verein IGLR mit Sitz in Niederösterreich, der sich der Erforschung historischer Entwicklungen widmet. Voraussetzung für die Auszahlung der ersten Rate ist die fristgerechte Vorlage eines Jahresprogramms mitsamt eines ausgeglichenen, detaillierten Jahresvoranschlags bis spätestens 1. Jänner des Folgejahres. Für die zweite Rate ist bis zum 30. Juni die Abrechnung des vorangegangenen Jahres einzureichen. Die jährliche Projektdauer von zwölf Monaten sowie die Kontinuität der Forschungsarbeiten werden durch klare Leistungs- und Berichtspflichten sichergestellt. Beantragt werden müssen ein Jahresprogramm, ein detaillierter Finanzplan und die Abrechnung, um den Anforderungen der transparenten Mittelverwendung gerecht zu werden. Die Förderung bietet somit eine verlässliche Basis, um wissenschaftliche Vorhaben im Bereich ländlicher Geschichte nachhaltig voranzutreiben und regionale Identität zu stärken.
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