Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften
Zinsgünstiges Darlehen für Wohnungseigentümergemeinschaften im Saarland zur Modernisierung, energetischen Sanierung und altersgerechten Umbau des Wohnungsbestands.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Saarländische Investitionskreditbank AG unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften bei Investitionen in die Modernisierung und Sanierung ihres Wohnungsbestands, inklusive energetischer Maßnahmen und barriererarmen/barrierefreien Umbauten.
Förderfähige Ausgaben
- Modernisierungsmaßnahmen
- Energetische Sanierung
- Barrierearme/barrierefreie Umbauten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung der Maßnahmen an wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien im Saarland
- Ausreichende Bonität der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Nachweis der Gesamtfinanzierung der Maßnahme
- Beschlüsse der Wohnungseigentümer mit Zweidrittelmehrheit und mindestens 50 % der Miteigentumsanteile
- Bestätigung geplanter energetischer Sanierungen durch eine:n Sachverständige:n
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Kreditantragsformular
- Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Nachweis der Bonität
- Nachweis der Gesamtfinanzierung
- Gutachten oder Bestätigung durch Sachverständige
Beschreibung
Die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) stellt Wohnungseigentümer:innengemeinschaften im Saarland ein zinsgünstiges Darlehen für umfassende Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. Das Förderprogramm richtet sich an private Eigentümer:innen in Gemeinschaft, die ihren Wohnungsbestand energetisch optimieren, bauliche Barrieren abbauen oder altersgerechte Umbauten realisieren möchten. Das Darlehen deckt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten ab und bietet flexible Konditionen mit tilgungsfreiem Anlaufjahr sowie einer Zinsbindung von bis zu zehn Jahren. Anträge können fortlaufend vor Baubeginn eingereicht werden, wodurch spontane Planungen und langfristige Investitionsentscheidungen gleichermaßen unterstützt werden.
Als förderberechtigt gelten Wohnungseigentümer:innengemeinschaften, die einen gültigen Beschluss mit Zweidrittelmehrheit und mindestens 50 % der Miteigentumsanteile vorlegen. Eine ausreichende Bonität muss nachgewiesen sowie die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert sein. Energetische Sanierungen sind durch eine:n Sachverständige:n zu bestätigen und müssen den aktuellen Mindestanforderungen der KfW-Programme entsprechen. Förderfähige Ausgaben umfassen alle Modernisierungsarbeiten, Dämmmaßnahmen, Heizungsoptimierungen sowie barrierearme und barrierefreie Umbaumaßnahmen. Für die Antragsstellung benötigt die WEG ein ausgefülltes Kreditantragsformular, die Eigentümer:innenbeschlüsse, Finanzierungsnachweise und ein Gutachten oder eine Bestätigung der geplanten energetischen Maßnahmen. Die SIKB begleitet den Förderprozess als zentrale Anlaufstelle und fördert damit eine nachhaltige, wohnwirtschaftliche Entwicklung im Saarland.
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