Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
Zuschüsse für Projekte der ländlichen Entwicklung in Bayern, u. a. Flurneuordnung, Infrastrukturmaßnahmen, Bodenordnung und Landschaftspflege. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Förderung ist es, zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze unter Berücksichtigung der Raumordnung, des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie der demografischen Entwicklung die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Förderfähige Ausgaben
- Planungs- und Gutachterkosten
- Baukosten für Infrastrukturmaßnahmen
- Kosten der Flurneuordnung (Vermessung, Vermarktung)
- Land- und Bodenbeschaffungskosten
- Entschädigungszahlungen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Skonti und Rabatte
- Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigten
- gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten
- Beratungs- und Betreuungsleistungen der öffentlichen Verwaltung
- Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Gewerbe- und Industriegebieten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einleitung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz
- Abstimmung mit kommunalen Landschafts-, Verkehrs- und Wasserplanungen
- Erarbeitung eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts
- Sicherstellung der Eigenleistungen der Teilnehmergemeinschaft
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Lageplan
- Integriertes ländliches Entwicklungskonzept
- Beschluss des zuständigen Organs
Beschreibung
Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) unterstützen Projekte in Bayern, die zur Stärkung ländlicher Räume beitragen. Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung sowie Städtebau & Stadterneuerung. Sowohl öffentliche Einrichtungen als auch Privatpersonen, Interessensverbände und Vereine können Zuwendungen in Form von Zuschüssen erhalten. Ziel ist die Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen integrierter Konzepte unter Berücksichtigung von Raumordnung, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sowie demografischer Entwicklungen. Insbesondere sollen ländliche Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume nachhaltig gesichert und weiterentwickelt werden.
Förderfähig sind Planungs- und Gutachterkosten, Baukosten für Infrastrukturmaßnahmen, Ausgaben der Flurneuordnung (Vermessung, Vermarktung), Land- und Bodenbeschaffung, Entschädigungszahlungen sowie Pflanzmaterial und Landschaftspflege. Die Zuwendungsquote reicht je nach Maßnahme von 25 % bis 75 %. Voraussetzung ist u. a. die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens, Abstimmung mit kommunalen Landschafts-, Verkehrs- und Wasserplanungen sowie die Erstellung eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts und der Nachweis der Eigenleistungen der Teilnehmer:innengemeinschaft. Anträge können jederzeit vor Beginn der geplanten Maßnahme beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung gestellt werden. Zur Antragsunterlage gehören eine Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, ein Lageplan, das integrierte Entwicklungskonzept sowie ein Beschluss des zuständigen Gremiums.
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