Zuschuss

Finanzierungsunterstützung des Landes Burgenland

Erleichterter Zugang zu Finanzierungsinstrumenten für neugegründete und bestehende Betriebe im Burgenland: Unterstützung von Investitionen und Betriebsmitteln.

Unternehmensfinanzierung Existenzgründung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Projektstart ab: 01.01.2024

Förderziel

Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln für bestehende oder neugegründete burgenländische Betriebe, um Investitionen und Sicherstellung des laufenden Geschäftsbetriebs zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Betriebsmittelkosten
  • Finanzierungskosten (z.B. Zinsen, Bürgschaftsprovision)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten vor Antragseinbringung
  • Eigenleistungen
  • Gebäudeankauf ohne Produktionszweck

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz und Betriebsstätte im Burgenland
  • Burgenländischer Jahresabschluss oder Gründungsnachweis

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
  4. Gewerbeberechtigung
  5. Kreditzusage oder -promesse

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Vorhabens
  • Regionale Bedeutung
  • Beschäftigungseffekt

Beschreibung

Im Burgenland eröffnet die Finanzierungsunterstützung des Landes einen unkomplizierten Zugang zu Kapital für kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründer:innen. Gefördert werden Investitions- und Betriebsmittelkosten sowie Finanzierungskosten wie Zinsen oder Bürgschaftsprovisionen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft regionaler Betriebe zu stärken. Anträge sind vor Projektbeginn einzubringen und können laufend bis 31.12.2026 gestellt werden. Maßgeblich sind: Betriebsstätte im Burgenland, Vorliegen eines burgenländischen Jahresabschlusses oder Gründungsnachweises und Einhaltung der EU-KMU-Definition. Förderfähig sind Anlagevermögen (Maschinen, technische Anlagen, BGA/EDV), Baukosten, Patente, Lizenzen und sonstiges Know-how. Nicht gefördert werden Grundstückskäufe, gebrauchte Anlagen, Ersatzlieferungen, private Kosten und Investitionen vor Antragstellung. Die Mindestprojektsumme beträgt 10.000 € (exkl. USt), die maximale Förderquote liegt bei 30 % der förderbaren Kosten. Projekte mit besonderer sozialer, regionaler oder ökologischer Bedeutung können mit höheren Fördersätzen bedacht werden.

Die Antragstellung erfolgt mittels Originalformular bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH. Erforderliche Unterlagen sind Gewerbeberechtigung, Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre sowie detaillierte Kostenaufstellungen und Finanzierungspläne. Im Falle einer Kofinanzierung durch EFRE gelten zusätzliche Publizitäts- und Abrechnungsanforderungen. Die Begutachtung orientiert sich an Innovations- und Umweltgehalt, Arbeitsplatzeffekt, regionaler Bedeutung und Wachstumspotenzial sowie an Unternehmensgröße und Finanzierungssicherheit. Zuschüsse werden nach positiver Förderentscheidung in einer bewilligten Teil- oder Endzahlung ausgezahlt. Begleitend bietet die Landesagentur Beratung zu Auswahl finanzieller Instrumente, Einholungen von Finanzierungszusagen und Optimierung der Kapitalstruktur, um Unternehmer:innen bei der Realisierung ihrer Vorhaben tatkräftig zu unterstützen.

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