Fischereiförderung für Aquakultur und Fischwirtschaft
Förderung des Fischereisektors in Thüringen mit Fokus auf Aquakultur und Fischwirtschaft. Anträge bis jeweils 31.03. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung stärkt den Fischereisektor in Thüringen in den Bereichen Aquakultur und Fischwirtschaft, fördert regionale Wertschöpfungsketten und unterstützt den ländlichen Raum.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Produktionsanlagen
- Teichwirtschaft und Umweltleistungen
- Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen
- Aquakulturunternehmen oder Unternehmen der Fischwirtschaft
- Einrichtungen der Fischereiforschung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Nr. 4.1
- Antragsformular Nr. 4.2
- Antragsformular Nr. 4.3
- Leistungsprotokoll
- Teichbuch
- Förderrichtlinie
Beschreibung
Die Fischereiförderung für Aquakultur und Fischwirtschaft in Thüringen zielt darauf ab, den regionalen Fischereisektor nachhaltig zu stärken und die Wertschöpfung entlang lokaler Lieferketten zu erhöhen. Gefördert werden KMU, Existenzgründer:innen sowie Bildungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen mit Schwerpunkt Fischerei oder Aquakultur, vorausgesetzt sie verfügen über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Thüringen. Im Fokus stehen Projekte zur Steigerung von Energieeffizienz, Klimaschutz und erneuerbaren Energien in der Aquakultur sowie Maßnahmen, die den ländlichen Raum beleben. Die Initiative unterstützt sowohl Bestandsbetriebe als auch innovative Ansätze in der Fischzucht und -verarbeitung, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche langfristig zu sichern.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Investitionen in Produktionsanlagen, naturschutzgerechte Teichwirtschaft und Umweltleistungen sowie die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen. Einreichungsunterlagen umfassen u. a. die Antragsformulare Nr. 4.1 bis 4.3, das Leistungsprotokoll, das Teichbuch und die Förderrichtlinie. Anträge müssen jeweils bis zum 31. März eines Jahres gestellt werden. Die Zuständigkeit liegt beim Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, Bearbeitung und Bewilligung erfolgen über das Forstamt Frauenwald. Mit dieser Förderung werden innovative Vorhaben unterstützt, die ökologische Standards wahren und die regionale Wirtschaftskraft nachhaltig fördern.
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