Zuschuss

Fit for Work – Chance Ausbildung (Aktion 4.1)

Bis zu 5.760 € Zuschuss für Unternehmen in Bayern, die benachteiligte junge Menschen unter 25 Jahren mit Qualifizierungshemmnissen ausbilden. Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn möglich, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Unternehmensgröße: alle Größen
Fördersumme: 360 € pro Ausbildungsmonat, bis zu insgesamt 5.760 €
Projektdauer: 16 Monate

Förderziel

Unterstützung von Unternehmen bei der Durchführung betrieblicher Ausbildungsverhältnisse für junge Menschen mit Qualifizierungshemmnissen, um deren Chancen auf einen erfolgreichen Einstieg ins Erwerbsleben zu erhöhen.

Förderfähige Ausgaben

  • Pauschale der Ausbildungsvergütung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ausbildungsunternehmen mit Sitz in Bayern
  • Ausbildungsverhältnis nach BBiG oder HwO
  • Junge Menschen unter 25 Jahren mit Qualifizierungshemmnissen
  • Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Berufsausbildungsvertrag mit Eintragungsvermerk der zuständigen Kammer

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der Fördervoraussetzungen

Beschreibung

Die Förderaktion „Fit for Work – Chance Ausbildung“ unterstützt Unternehmen in Bayern bei der Durchführung betrieblicher Ausbildungsverhältnisse für junge Menschen unter 25 Jahren mit Qualifizierungshemmnissen. Ziel ist es, die Chancen dieser benachteiligten Jugendlichen auf einen erfolgreichen Einstieg ins Erwerbsleben deutlich zu erhöhen. Gefördert werden anerkannte Ausbildungsberufe nach BBiG oder HwO mit einer Pauschale zur Ausbildungsvergütung von 360 € pro vollem Ausbildungsmonat. Insgesamt können bis zu 16 Monate und damit eine maximale Fördersumme von 5.760 € in Anspruch genommen werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.

Förderberechtigt sind alle Ausbildungsunternehmen mit Sitz in Bayern, unabhängig von der Betriebsgröße. Voraussetzung ist der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags mit Eintragungsvermerk der zuständigen Kammer und die Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses. Die Bewilligung erfolgt für eine Dauer von bis zu 16 Monaten, wobei bei vorzeitiger Beendigung ein anteiliger Anspruch besteht. Eine erste Förderfähigkeitseinschätzung lässt sich unkompliziert über den Bayern-Fördercheck durchführen. Damit leistet die Initiative einen wesentlichen Beitrag dazu, Ausbildungsplätze für junge Menschen mit besonderen Herausforderungen am Arbeitsmarkt zu schaffen und Unternehmen aktiv bei der Fachkräftegewinnung zu unterstützen.

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