Zuschuss

Fit for Work – Chance Ausbildung (ESF+ 2021–2027)

Bayern fördert im Rahmen von ESF+ 2021–2027 betriebliche Ausbildungsverhältnisse mit benachteiligten jungen Menschen mit einem monatlichen Zuschuss von EUR 260,– (max. EUR 5.720). Antrag bis spätestens 3 Monate nach Ausbildungsbeginn.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Fördersumme: EUR 260,00 pro Monat, maximal EUR 5.720
Projektstart ab: 01.08.2022
Projektdauer: 22 Monate

Förderziel

Unterstützung von Ausbildungsverhältnissen für benachteiligte junge Menschen, die aufgrund ihrer Lebenslage, Bildungs- und Qualifizierungsdefizite oder mangelnder sozialer und persönlicher Kompetenzen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, um den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Bayern
  • Ausbildungsverhältnis frühestens ab 01.08.2022
  • Betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG oder HwO
  • Antrag spätestens 3 Monate nach Ausbildungsbeginn elektronisch über ESF Bavaria 2021 stellen
  • Auszubildende dürfen am Tag des Ausbildungsbeginns noch nicht 25 Jahre alt sein
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausbildungsvertrag
  2. Elektronischer Antrag über ESF Bavaria 2021

Beschreibung

Im Rahmen des ESF+-Zeitraums 2021–2027 fördert der Freistaat Bayern benachteiligte junge Menschen mit dem Ziel, den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen, die eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG oder HwO anbieten, erhalten einen monatlichen Zuschuss von EUR 260,–, maximal EUR 5.720,–. Die Unterstützung erstreckt sich über eine Dauer von bis zu 22 Monaten und gleicht den Mehraufwand aus, der bei der Begleitung von Auszubildenden mit Defiziten in Bildung, Qualifizierung oder sozialen Kompetenzen entsteht. So wird allen Potenzialen eine faire Chance gegeben und die Fachkräftesicherung nachhaltig gestärkt.

Voraussetzung für die Förderung ist eine Betriebs- bzw. Niederlassung in Bayern sowie ein Ausbildungsverhältnis, das frühestens ab dem 1. August 2022 begonnen hat. Die Auszubildenden dürfen am Tag des Beginns das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben und müssen über einen Ausbildungsvertrag verfügen. Ein Eigenanteil des Ausbildungsbetriebs an den nicht geförderten Ausgaben ist verpflichtend. Der elektronische Antrag ist spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn über das ESF Bavaria 2021-Portal einzureichen. Die Zuwendungsbewilligung obliegt dem Zentrum Bayern Familie und Soziales. Auf diese Weise können Ausbildungsbetriebe Hemmnisse abbauen und junge Menschen, die aufgrund ihrer Lebenssituation oder schulischer Abschlüsse Schwierigkeiten am Ausbildungsmarkt haben, zielgerichtet unterstützen.

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