Fit for Work - Chance Teilzeitausbildung (Aktion 4.2)
Bis zu 5.760 € Unterstützung für Unternehmen bei der betrieblichen Ausbildung von Personen in Teilzeit in Bayern, unabhängig vom Alter. Zuschuss in Höhe von 320 € je Ausbildungsmonat bis zu 18 Monate.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung unterstützt Unternehmen finanziell bei der Durchführung von Teilzeitausbildungen, um die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle in Teilzeit zu erhöhen.
Förderfähige Ausgaben
- Pauschale Ausbildungsvergütung für Teilzeitausbildung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebliche Ausbildung in Teilzeit nach BBiG oder HwO
- Durchführung der Ausbildung in Bayern
- Kein zeitgleiches Studium oder höherwertiger Bildungsabschluss
- Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn oder Beginn der Assistierten Ausbildung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Berufsausbildungsvertrag (Teilzeit) mit Eintragungsvermerk der zuständigen Kammer
Beschreibung
Die Förderaktion „Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung“ (Aktion 4.2) richtet sich an Unternehmen in Bayern, die Ausbildungsverhältnisse in Teilzeit nach BBiG oder HwO ermöglichen. Gefördert werden Auszubildende unabhängig von Alter oder individueller Lebenssituation, um Barrieren für eine Vollzeitausbildung zu reduzieren. Mit einem monatlichen Zuschuss von 320 € für bis zu 18 Monate können Betriebe die pauschale Ausbildungsvergütung entlasten und so die Schaffung zusätzlicher Teilzeitstellen unterstützen. Insgesamt stehen bis zu 5.760 € je Teilzeitausbildung bereit, um den Einstieg in den Beruf flexibler zu gestalten und die Attraktivität betrieblicher Ausbildungsplätze zu erhöhen. Der Zuwendungszweck besteht darin, die Chancen auf eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit zu erhöhen und somit die Fachkräftesicherung langfristig zu fördern.
Als Antragsteller:innen kommen kleine, mittlere und Großunternehmen infrage, die eine Teilzeitausbildung in Bayern durchführen. Voraussetzungen sind unter anderem: die Vorlage eines Teilzeit-Berufsausbildungsvertrags mit Eintragungsvermerk der zuständigen Kammer, kein gleichzeitiges Studium oder Erwerb eines höherwertigen Abschlusses sowie die Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn oder Beginn einer Assistierten Ausbildung. Die Projektlaufzeit beträgt 18 Monate, die Förderung erfolgt solange Haushaltsmittel im Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) verfügbar sind. Initiatorin der Maßnahme ist das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Die Abwicklung und Bewilligung übernimmt das Zentrum Bayern Familie und Soziales, das darüber hinaus Unterstützung bei der Antragsprüfung bietet. Unternehmen profitieren so von einer passgenauen Finanzhilfe, um Ausbildungsvielfalt und Chancengleichheit nachhaltig zu stärken.
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