Flächenwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Objektschutzwirkung des Waldes
Schutzwaldbauliche Maßnahmen zur mittel- und langfristigen Erhaltung und Verbesserung der Objektschutzwirkung von Wäldern in Salzburg. Jahresarbeitsprogramm bis 31.03. eines jeden Jahres einzureichen; Beginn der Maßnahmen erst nach Genehmigungsniederschrift.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von schutzwaldbaulichen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Objektschutzwirkung des Waldes einschließlich der maßvollen Erschließung mit Forststraßen und der Errichtung von Begehungssteigen zur Betreuung und Pflege. Ziel ist die mittelfristige und langfristige Wiederherstellung und Stärkung des Schutzwaldes in gefährdeten Gebieten.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Genossenschaften
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vom BML genehmigtes Projekt mit textlicher und planlicher Darstellung der Sanierungsflächen
- Jährliche Maßnahmenplanung mit Zeit- und Kostenplan
- Beginn der Maßnahme erst nach Vorlage der Genehmigungsniederschrift
- Einreichung des Jahresarbeitsprogramms bis 31.03. des laufenden Jahres
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung mit textlicher und planlicher Darstellung der Sanierungsflächen
- Jahresarbeitsprogramm mit Zeit- und Kostenplan
- Genehmigungsniederschrift der Genehmigungskommission
- Nachweis der Abstimmung mit Wildbach- und Lawinenverbauung
- Erstellung durch befugte Fachkraft (Landesbedienstete, Zivilingenieur oder forsttechnisches Büro)
Beschreibung
Mit der Fördermaßnahme Flächenwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Objektschutzwirkung des Waldes setzt das Land Salzburg in enger Kooperation mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft ein umfassendes Zuschussprogramm auf, das schutzwaldbauliche Eingriffe unterstützt. Es richtet sich an Privatpersonen, Interessenverbände, Vereine, Genossenschaften und Unternehmen und spannt thematisch von Umwelt- und Naturschutz über Katastrophen- und Infrastrukturschutz bis hin zu Energieeffizienz, Klimaschutz sowie sozialer und städtebaulicher Entwicklung. Ziel ist die mittel- bis langfristige Erhaltung und Stärkung gefährdeter Schutzwaldbestände durch Pflegemaßnahmen, Durchforstung sowie den maßvollen Ausbau von Forsterschließungen und Begehungssteigen. Dabei können sämtliche anrechenbaren Aufwendungen zu 100 % bezuschusst werden, wodurch sich die Fortführung und Ausweitung der Schutzfunktionen des Waldes wirkungsvoll absichern lassen.
Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist ein vom Ministerium genehmigtes Projekt mit textlicher und planlicher Darstellung der Sanierungsflächen sowie ein detailliertes Jahresarbeitsprogramm mit Zeit- und Kostenplan. Das Arbeitsprogramm muss bis spätestens 31. März eines jeden Jahres eingereicht werden; Maßnahmen dürfen erst nach Vorlage der offiziellen Genehmigungsniederschrift beginnen. Zur vollständigen Antragseinreichung gehören ferner der Nachweis der Abstimmung mit der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie die Bestätigung einer befugten Fachkraft (Landesbedienstete:r, Zivilingenieur:in oder forsttechnisches Büro). Zwischen- und Endkollaudierungen durch die Genehmigungskommission sowie stichprobenartige Kontrollen durch das zuständige Forstorgan gewährleisten die zweckentsprechende Umsetzung. Mit dieser Initiative werden zentrale Beiträge zum Umwelt-, Katastrophen- und Klimaschutz geleistet.
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