Zuschuss

Förderaktion 1.3: Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027)

Der Freistaat Bayern und der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) fördern Unternehmen in Bayern bei der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten mit bis zu 50 % Zuschuss auf die Kosten externer Dienstleister. Anträge können jederzeit über das Online-Portal ESF Bavaria 2021 gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: 50 %
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Erwerbstätige in Unternehmen zur Anpassung an den technischen, wirtschaftlichen, sozialen, klimatischen und demografischen Wandel sowie zur Wiederaufholung von Weiterbildungsdefiziten infolge der Corona-Pandemie.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten externer dritter Dienstleister für Qualifizierungsmaßnahmen
  • Reisekosten gemäß Bayerischem Reisekostengesetz

Nicht förderfähige Ausgaben

  • EDV-Grundkurse
  • Sprachkurse ohne Berufsbezug
  • Projekte zur Entwicklung oder Vertrieb eigener Produkte oder Dienstleistungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Bayern
  • Entsprechen der allgemeinen Projektauswahlkriterien des ESF+ Programms „Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“
  • Mindestumfang von 20 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) pro Projekt
  • Mindestteilnehmerzahl von 5 förderfähigen Personen
  • Beschäftigte des antragstellenden Unternehmens mit Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektvoranfrage und -antrag über ESF Bavaria 2021
  2. Projektbeschreibung mit Konzept
  3. Finanzierungsplan
  4. Vergabeunterlagen mit Vergabevermerk
  5. Teilnahmebescheinigung
  6. Erklärung „Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)“
  7. Muster-Fragebogen und Einwilligungserklärung für Teilnehmenden-Datenerhebung

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Maßnahme
  • Erfüllung der ESF+-Programmkriterien
  • Anpassung der Kompetenzen an Arbeitsmarkterfordernisse
  • Nachhaltigkeit der Weiterbildungsangebote

Beschreibung

Unternehmen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Träger und Verbände in Bayern erhalten mit der Förderaktion 1.3 eine Zuschussmöglichkeit, die berufliche Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu stärken. Der Freistaat Bayern und der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) unterstützen systemische Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 50 % der Kosten externer Dienstleister:innen. Ziel ist es, Kompetenzen an technische, wirtschaftliche, soziale, klimatische und demografische Veränderungen anzupassen sowie durch Corona entstandene Defizite auszugleichen. Die Förderung ist rollierend verfügbar und kann jederzeit digital über das Online-Portal ESF Bavaria 2021 beantragt werden, solange Haushaltsmittel bereitstehen.

Gefördert werden Klein- und Mittelbetriebe aller Rechtsformen sowie Partnerorganisationen, die mindestens fünf förderfähige Teilnehmende zu mindestens 20 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) pro Projekt zusammenführen. Teilnehmende müssen im antragstellenden Unternehmen beschäftigt und in Bayern wohnhaft oder tätig sein. Zuwendungsfähig sind ausschließlich Ausgaben für externe Dienstleister:innen– inklusive Reisekosten nach BayRKG – bei einer maximalen Projektdauer von 24 Monaten. Ausgeschlossen bleiben unter anderem EDV-Grundkurse, Sprachangebote ohne Berufsbezug sowie interne Produktentwicklungen. Für die Antragstellung sind Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Vergabeunterlagen, Teilnahmebescheinigung und Einwilligungserklärungen vorzulegen.

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