Zuschuss

Förderaktion: Zeichen setzen! Für mehr Respekt und Vielfalt

Förderaktion der Aktion Mensch für inklusive Projekte junger Menschen bis 27 Jahre in ganz Deutschland. Gefördert werden Honorarkosten, Sachkosten und Barrierefreiheitskosten mit bis zu 7.500 € ohne Eigenmittel. Antragszeitraum: 01.10.2025–31.03.2026.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10. - 31.03.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: Bis zu 7.500 €
Förderquote: 100%
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Mit der Förderaktion setzt die Aktion Mensch ein Zeichen für ein gerechtes und empathisches Miteinander. Ziel ist es, junge Menschen bis 27 Jahre zu stärken, ihre sozialen und demokratischen Handlungskompetenzen auszubauen, für Vielfalt und gleichberechtigte Teilhabe zu sensibilisieren und inklusive Projekte zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorarkosten
  • Sachkosten
  • Kosten zur Herstellung baulicher, sprachlicher und medialer Barrierefreiheit

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung nach §75 SGB VIII oder Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband
  • Maximale Gesamtkosten von 15.000 € pro Vorhaben
  • Maximal drei Bewilligungen pro Rechtsträger
  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich
  • Höchstbetrag für bauliche Barrierefreiheit 2.500 €

Beschreibung

Aktion Mensch unterstützt mit der Förderaktion „Zeichen setzen! Für mehr Respekt und Vielfalt“ inklusive Projekte, die junge Menschen bis 27 Jahre befähigen, Ausgrenzung in Schule, Freizeit und digitalen Lebenswelten zu erkennen und aktiv dagegen vorzugehen. Bundesweit förderfähige Initiativen zielen darauf ab, soziale und demokratische Handlungskompetenzen zu stärken, das Bewusstsein für Vielfalt zu schärfen und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Anerkennung nach § 75 SGB VIII oder Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband, die in Kooperation mit Teilnehmenden kreative Formate realisieren. Ohne Eigenmittel können Honorarkosten, Sachmittel und Kosten zur Herstellung von Barrierefreiheit mit bis zu 7.500 € gefördert werden. Der Einreichungszeitraum reicht vom 1. Oktober 2025 bis zum 31. März 2026 beziehungsweise bis zur Mittelerschöpfung.

Projekte dürfen maximal 12 Monate laufen und müssen Gesamtkosten von 15.000 € nicht überschreiten. Bis zu drei Bewilligungen pro Rechtsträger sind möglich, vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist zulässig. Der Höchstbetrag für bauliche, sprachliche und mediale Barrierefreiheit liegt bei 2.500 €. Die Förderquote beträgt 100 %, Eigenmittel sind nicht erforderlich. Finanzierungsfähig sind Honorarkosten, Sachkosten sowie Aufwendungen zur Herstellung von Barrierefreiheit. Besonders erwünscht sind partizipative, inklusive Ansätze, die junge Menschen als aktive Mitgestaltende einbinden und durch Öffentlichkeitsarbeit, Workshops, künstlerische Aktionen oder Social-Media-Formate sichtbare Zeichen für Respekt und Zusammenhalt setzen. Ziel ist ein nachhaltiger Beitrag zu einem empathischen Miteinander und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

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