Förderanträge (allgemeine Projektförderung) – Josef und Luise Kraft-Stiftung
Zentrale Seite für Förderanträge bei der Josef und Luise Kraft-Stiftung für Projekte der Altenhilfe, mittellose ältere Menschen und Einrichtungen der Forschung und Lehre im Bereich Altenhilfe.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten der Altenhilfe und mittellosen, unterstützungswürdigen älteren Menschen sowie von Forschung und Lehre zu zukunftsweisenden Aspekten der Altenhilfe.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektziel im Bereich Altenhilfe
- Übereinstimmung mit der Stiftungssatzung
- Nachhaltigkeits- und Wirksamkeitsnachweis
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Zeitplan und Meilensteine
- Detaillierte Finanzplanung
- Nachhaltigkeitskonzept
- Risikoanalyse
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Stiftungszielen
- Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen
- Qualität der Finanzplanung
Beschreibung
Die Josef und Luise Kraft-Stiftung bietet gemeinnützigen Organisationen, Bildungseinrichtungen, öffentlichen Trägern und Privatpersonen in ganz Deutschland die Möglichkeit, Projekte im Bereich Altenhilfe zu realisieren. Gefördert werden Initiativen für mittellose und unterstützungswürdige ältere Menschen sowie Einrichtungen aus Forschung und Lehre, die zukunftsweisende Aspekte der Altenhilfe bearbeiten. Als Zuschüsse stehen finanzielle und gegebenenfalls auch Sachzuwendungen zur Verfügung. Antragstellende Institutionen müssen darlegen, wie ihr Projekt die Satzungsziele der Stiftung erfüllt und mit welchen Maßnahmen eine nachhaltige Wirkung erzielt werden soll. Dabei spielen die Qualität der Gesamtplanung und ein überzeugendes Wirksamkeitskonzept eine zentrale Rolle.
Eine Antragstellung ist jederzeit formlos möglich. Erforderlich sind eine ausführliche Projektbeschreibung mit Zielsetzung, ein detaillierter Zeitplan inklusive Meilensteinen, eine transparente Finanzplanung sowie Nachweise zu Nachhaltigkeit und Risikoanalysen. Externe Gutachter:innen sowie die Stiftung prüfen jede Einreichung anhand folgender Kriterien: Übereinstimmung mit den Stiftungszielen, Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen sowie eine solide Finanzplanung. Nach positiver Entscheidung wird eine regelmäßige Berichterstattung erwartet, die den Förderverlauf dokumentiert und abschließend alle Belege vorlegt. Diese Fördermöglichkeit schafft Raum für innovative Konzepte in der Altenhilfe und unterstützt engagierte Initiativen bundesweit dabei, älteren Menschen würdige Lebensbedingungen und zukunftsweisende Forschung zu ermöglichen.
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