Förderbereich Denkmalpflege der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt und zur denkmalgerechten Nutzung von Kultur- und Bodendenkmalen in Niedersachsen, u. a. mit Voraussetzung öffentliches Interesse und öffentlicher Zugang; Förderobergrenze in der Regel 30.000 € je Objekt (bis 60.000 € bei bundesweiter Bedeutung).
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Förderkriterien
Förderziel
Die Unterstützung von Maßnahmen zum Erhalt und zur denkmalgerechten Nutzung von Kultur- und Bodendenkmalen in Niedersachsen.
Förderfähige Ausgaben
- Denkmalschutzbedingte Aufwendungen
- Restaurierung
- Dokumentation
- Architekten- und Ingenieurhonorare
- Energetische und behindertengerechte Ertüchtigung
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kunstdenkmale und museale Objekte
- Bauunterhaltungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Öffentliches Interesse an der Erhaltung
- Öffentlicher Zugang zum Denkmal
- Nicht ausschließlich eigennütziger Gebrauch
- Denkmalschutzrechtliche Genehmigung muss vorliegen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid (bei Gemeinnützigen)
- Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Bewertungskriterien
- Projekte im Zusammenhang mit Natur und Umwelt
- Praxisnähe
- Nachhaltigkeit
Beschreibung
Die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung bietet eine kontinuierlich offene Fördermöglichkeit im Bereich Denkmalpflege für kulturelle Bau- und Bodendenkmale in Niedersachsen. Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen können nicht rückzahlbare Zuschüsse beantragen, sofern ein öffentliches Interesse gewahrt und ein öffentlicher Zugang zum Denkmal sichergestellt ist. Förderfähig sind vor allem denkmalbedingte Aufwendungen, Restaurierungen, Dokumentationen sowie Architekten- und Ingenieurhonorare. Auch Maßnahmen zur Prospektion und Sicherung von Bodendenkmalen sowie energetische und barrierefreie Ertüchtigungen fallen in den Förderbereich, ebenso wie Umbauten, die eine nachhaltige Weiternutzung im historischen Kontext ermöglichen. Die Standardfördergrenze beläuft sich auf 30.000 € je Objekt, bei bundesweiter Bedeutung ist eine Anhebung bis zu 60.000 € möglich. Eine gültige denkmalschutzrechtliche Genehmigung sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sind Voraussetzung für die Antragstellung.
Projekte werden nach Kriterien wie Praxisnähe, Nachhaltigkeit und Verknüpfung mit Umweltaspekten bewertet. Eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten und der Nachweis eines nicht ausschließlichen Eigennutzes sind Teil der Förderrichtlinien. Ausgaben für museale Exponate oder allgemeinen Bauunterhalt sind ausgeschlossen. Für die Bewerbung sind neben dem ausgefüllten Antragsformular ein Finanzierungsplan, gegebenenfalls ein Freistellungsbescheid sowie die denkmalschutzrechtliche Genehmigung vorzulegen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wobei der frühestmögliche Eingang vier bis zehn Wochen vor Projektbeginn empfohlen wird. Die Stiftung begleitet bewilligte Vorhaben mit fachlicher Beratung und prüft abschließend einen Verwendungsnachweis, um eine transparente Mittelverwendung zu gewährleisten.
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