Förderbereich Entwicklungszusammenarbeit der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung
Unterstützung von Kirchen, Kommunen und gemeinnützigen Organisationen für interkulturellen Austausch, Globales Lernen sowie entwicklungspolitische Bildungs-/Öffentlichkeitsarbeit und praktische Projekte im Globalen Süden. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, die den interkulturellen Austausch und das Globale Lernen voranbringen, entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit ermöglichen sowie praktische Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Globalen Süden durchführen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Steuerbegünstigte Körperschaft mit Sitz in Niedersachsen
- Projektbeginn erst nach Förderzusage
- Beachtung der Förderrichtlinie
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Absichtserklärung der Projektpartner
- Kooperationsvereinbarung
- Freistellungsbescheid
- Satzung
Bewertungskriterien
- Praxisnähe
- Förderung ehrenamtlichen Engagements
- Nachhaltige Wirksamkeit
- Breitenwirkung
- Vorbildcharakter
- Übertragbarkeit
- Transparenz der Mittelverwendung
- Kompetenz der Projektbearbeiter
- Schlüssigkeit der Projektplanung
- Evaluation
Beschreibung
Der Förderbereich Entwicklungszusammenarbeit der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen, Kommunen und Kirchen mit Sitz in Niedersachsen bei Bildungs- und Austauschprojekten im Globalen Norden sowie praktischen Vorhaben im Globalen Süden. Ziel ist die Vermittlung Globalen Lernens und die Förderung interkultureller Begegnungen ebenso wie die Verbesserung der Lebensbedingungen in ländlichen Regionen, insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Energieeffizienz, Ernährungssicherheit und Bildung. Die Auswahl erfolgt auf Basis von Qualitätskriterien wie Praxisnähe, Breitenwirkung und Vorbildcharakter. Nachhaltigkeit und ehrenamtliches Engagement tragen zur langfristigen Wirksamkeit bei; Nord- und Südpartner:innen erstellen Absichtserklärungen oder Kooperationsvereinbarungen, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sicherzustellen.
Gefördert werden bis zu 90 % der anrechenbaren Ausgaben (Personal, Sach- und Reisekosten) für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Anträge können jederzeit eingereicht werden, nach vorheriger Projektskizze empfiehlt sich eine Beratung zur Klärung der Erfolgsaussichten. Je nach Fördersumme entscheidet entweder die Geschäftsführung oder das Kuratorium; Fristen von vier bis zehn Wochen sind zu beachten. Die beantragten Mittel stehen projektbegleitend zur Verfügung, 10 % der Fördersumme werden nach Vorlage eines detaillierten Verwendungsnachweises freigegeben. Ein umfassender Bericht mit Evaluation und Fotodokumentation stellt sicher, dass die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und die gesetzten Ziele nachvollziehbar erreicht werden.
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