Zuschuss

Förderbereich Frau, Familie, Kind, Jugendliche

Umfassende Landesförderung in Baden-Württemberg für Maßnahmen zugunsten von Frauen, Familien, Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Jugendbildung, Kinderbetreuung, Schutz- und Beratungsangebote sowie Familienpflege. Antragsverfahren teils dauerhaft offen, Details in den jeweiligen Unterprogrammen.

Frauenförderung Kinder und Jugendliche Soziales Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Unterstützung und Stärkung der Strukturen und Angebote für Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien in Baden-Württemberg durch Zuschüsse für Jugendbildungsmaßnahmen, Kinderbetreuungs­investitionen, Frauen- und Kinderschutzhäuser, Schwangerschaftskonfliktberatung, Jugendarbeit, Jugendorganisationen und Familienpflege.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg stellt im Förderbereich „Frau, Familie, Kind, Jugendliche“ eine umfassende Zuschussförderung bereit, um Strukturen und Angebote für Frauen, Familien, Kinder und junge Menschen zu stärken. In Baden-Württemberg werden Mittel für Jugendbildungsmaßnahmen, Kinderbetreuungsinvestitionen, den Betrieb sowie Investitionen in Frauen- und Kinderschutzhäuser, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, mobile Jugendarbeit, Jugendorganisationen und Familienpflege vergeben. Ziel ist es, bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige Unterstützungsangebote auszubauen und damit die soziale Teilhabe, Prävention sowie die berufliche und persönliche Entwicklung von Jugendlichen und Familien zu fördern.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine, Träger:innen und Einzelpersonen, die Angebote in den genannten Bereichen realisieren. Anträge können in der Regel jederzeit oder entsprechend den Fristen der jeweiligen Teilprogramme eingereicht werden. Die Landesmittel ermöglichen beispielsweise die Errichtung und Aufrüstung von Kindertagesstätten, die Durchführung von Bildungs- und Freizeitprojekten für Jugendliche, den Ausbau familienpflegerischer Dienste sowie den Betrieb von Schutzunterkünften für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder. Durch die flexible Antragsstellung sowie die Vielfalt der Teilprogramme wird eine passgenaue Förderung gewährleistet, die unterschiedlichen Projektbedarfen gerecht wird und langfristig stabile Unterstützungsstrukturen in der Region schafft.

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