Zuschuss

Förderbereich Kulturelle Jugendförderung, Sport, Laienkultur, Weiterbildung

Laufende Förderung vielfältiger Projekte in Baden-Württemberg in den Bereichen kulturelle Jugendförderung, Sport, Laienkultur und Weiterbildung.

Kultur Sport Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Ziel ist die Unterstützung und Stärkung von Jugendbildungsmaßnahmen, Weiterbildungseinrichtungen, Landes- und Kreiskuratorien, kultureller Jugendförderung, Amateurmusik, Heimatpflege, Sportstättenbau sowie Wander- und Rettungsdienstorganisationen inklusive Breiten- und Freizeitsport.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeit in Baden-Württemberg
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit oder Trägerschaft

Beschreibung

Der Förderbereich für kulturelle Jugendförderung, Sport, Laienkultur und Weiterbildung des Landes Baden-Württemberg unterstützt seit Langem ein breites Spektrum gemeinnütziger Initiativen und öffentlicher Einrichtungen. Gefördert werden Projekte, die von Jugendbildungsmaßnahmen über Amateurmusik und Heimatpflege bis hin zu Sportstättenbau und wander- sowie rettungsdienstlichen Angeboten reichen. Ziel ist es, die Bildungsarbeit und Freizeitgestaltung junger Menschen ebenso zu stärken wie die Versorgung in ländlichen Regionen durch Kreis- und Landeskuratorien. Auch Weiterbildungseinrichtungen, die Fachkräfte qualifizieren und innovative Lehrkonzepte entwickeln, profitieren von dieser Zuschussmöglichkeit. Durch die fortlaufende Antragstellung können Förderwillige zeitnah auf die Programme zurückgreifen und ihre Vorhaben flexibel realisieren.

Förderberechtigt sind Organisationen mit Sitz oder Tätigkeit in Baden-Württemberg, die als gemeinnützige Träger, Bildungseinrichtungen oder öffentliche Institutionen anerkannt sind. Insbesondere Vereine der kulturellen Jugendförderung, Sportinstitutionen, Laienkulturgruppen sowie Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung können eine Zuwendung beantragen. Voraussetzungen sind der Nachweis der Gemeinnützigkeit beziehungsweise einer entsprechenden Trägerschaft sowie eine präzise Projektbeschreibung. Die Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen, die projektbezogen vergeben werden und eine nachhaltige Wirkung für Teilnehmende und Zuschauer:innen entfalten. Interessierte Einrichtungen erhalten detaillierte Förderleitlinien und Antragsunterlagen auf der Webseite des Regierungspräsidiums, um ihr Vorhaben professionell vorzubereiten und einzureichen.

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