Zuschuss

Förderbereich Schmerztherapie (HEAD-Genuit-Stiftung)

Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Bereich Schmerztherapie mit Schwerpunkt auf Arachnopathie-Erkrankte, Arachnopathieforschung sowie damit verbundene Forschungsgebiete und wissenschaftliche Lehre. Anträge jederzeit möglich.

Gesundheit Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Bereich Schmerztherapie. Im Einzelnen soll die Förderung an Arachnopathie erkrankter Personen, der Arachnopathieforschung sowie damit verbundener Forschungsgebiete und der wissenschaftlichen Erforschung und Lehre erfolgen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personal
  • Sachmittel
  • Reisekosten
  • Publikationen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bezug zum Stiftungszweck im Bereich Schmerztherapie
  • Nachweis der Arachnopathie-Diagnose oder Forschungstätigkeit
  • Einreichung eines vollständigen Forschungs- oder Projektantrags

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Daten zum Antrag und Verpflichtungen (Titel & Dauer, Beschreibung, Beteiligte)
  2. Projektbeschreibung (ca. 10 Seiten, inkl. Arbeitsprogramm)
  3. Kosten- und Zeitplan
  4. Wissenschaftlicher Lebenslauf
  5. Publikationsliste (max. 5 wichtigste Veröffentlichungen)
  6. Weitere wissenschaftliche Arbeiten

Bewertungskriterien

  • Bezug zum Stiftungszweck
  • Wissenschaftliche Qualität
  • Relevanz für Arachnopathie-Forschung

Beschreibung

Die HEAD-Genuit-Stiftung unterstützt im Förderbereich Schmerztherapie innovative Ansätze zur Verbesserung des öffentlichen Gesundheitswesens mit besonderem Fokus auf Arachnopathie-Erkrankte. Ziel ist die Linderung chronischer Schmerzen Betroffener sowie die Stärkung der Arachnopathie-Forschung und angrenzender Wissenschaftsgebiete. Gefördert werden einerseits individuelle Maßnahmen für Personen mit nachgewiesener Arachnopathie-Diagnose und chronischen Schmerzen, andererseits Forschungs- und Lehrprojekte an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Dabei können Ausgaben für Personal, Sachmittel, Reisekosten und Publikationen über einen unbefristeten Zeitraum hinweg beantragt werden. Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen, sodass Förderprojekte flexibel zum jeweils passenden Zeitpunkt starten können.

Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige und öffentliche Institutionen mit nachgewiesener Arachnopathie oder entsprechender Forschungstätigkeit. Erforderlich ist ein vollständiger Antrag mit Projektbeschreibung (ca. 10 Seiten inkl. Arbeitsprogramm), Kosten- und Zeitplan, wissenschaftlichem Lebenslauf, Publikationsliste (max. fünf zentrale Arbeiten) und Nachweis der Diagnose oder Forschungstätigkeit. Bei der Begutachtung stehen der Bezug zum Stiftungszweck, die wissenschaftliche Qualität und die Relevanz für die Arachnopathie-Forschung im Vordergrund. Die Förderung erfolgt als richtungsweisender Zuschuss zur Befähigung von Betroffenen und Wissenschaftler:innen, neue Erkenntnisse und patientenzentrierte Behandlungskonzepte nachhaltig voranzutreiben.

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