Förderbereich Stiftung Neue Energie
Die Stiftung Neue Energie fördert zweimal jährlich gemeinnützige Initiativen zur Bürgerenergiewende mit innovativen, sozial gerechten und ökologisch verantwortlichen Konzepten. Antragstellung über Digitalformular.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung und Begleitung von gemeinnützigen Projekten, die eine 100 % erneuerbare, sozial gerechte und verantwortungsvolle Energieversorgung in bürgereigenen Strukturen vorantreiben.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gültige Gemeinnützigkeit
- Projektbezug zur Bürgerenergiewende
- Innovative Konzepte mit verantwortlichem Umgang mit Menschen, Umwelt und Ressourcen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Online-Antragsformular
- Finanzierungs- und Kostenplan (Vorlage)
- Aktuelle Satzung (PDF)
- Vereinsregister-/Handelsregisterauszug (max. 5 Jahre alt)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit/Freistellungsbescheid
- Ggf. zusätzlicher Projektanhang (z.B. Jahresabschluss)
Bewertungskriterien
- Verantwortlicher Umgang mit Menschen, Umwelt und Ressourcen
- Zukunftsweisende Ideen und Konzepte
- Engagierte, sachkundige Projektträger
Beschreibung
Die Stiftung Neue Energie unterstützt bundesweit gemeinnützige Initiativen, die sich für eine 100 % erneuerbare, sozial gerechte und ökologisch verantwortliche Energieversorgung in bürgereigenen Strukturen einsetzen. Zweimal jährlich werden Zuschüsse zwischen 1.000 € und 5.000 € vergeben, um innovative Konzepte der Bürger:innenenergiewende von der ersten Idee bis zur praktischen Umsetzung zu begleiten. Im Fokus stehen Projekte, die beispielhaft den verantwortlichen Umgang mit Menschen, Umwelt und Ressourcen aufzeigen und durch demokratische Beteiligungsformen nachhaltige Energielösungen etablieren. Die Finanzierung erfolgt aus den Zinserträgen des Stiftungsvermögens sowie Zustiftungen und Spenden der GLS Treuhand.
Gefördert werden ausschließlich Organisationen mit gültigem Gemeinnützigkeitsstatus, die dezentrale Energieprojekte oder Maßnahmen zur Energieeffizienz entwickeln. Neben dem Online-Antragsformular sind ein detaillierter Finanzierungs- und Kostenplan, die aktuelle Satzung, ein Registerauszug (nicht älter als fünf Jahre) und der Freistellungsbescheid als PDF vorzulegen; ein optionaler Projektanhang kann ergänzende Unterlagen enthalten. Entscheidungskriterien sind die Zukunftsweisendheit der Ideen, die fachliche Kompetenz der Projektträger:innen und die soziale sowie ökologische Verantwortung. Die digitale Antragstellung erfolgt über das bereitgestellte Formular, die Gremien tagen in unregelmäßigen Abständen. Interessierte Vereine und Stiftungen sollten vorab prüfen, ob ihre Projekte die genannten Qualitätsmerkmale erfüllen, und sich hinsichtlich der nächsten Frist erkundigen. Damit leistet die Stiftung einen wichtigen Beitrag zur lokalen Energiewende und fördert engagierte Akteur:innen, die nachhaltige Energieversorgung in Bürgerhand stärken.
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