Förderbereich Umwelt- und Naturschutz der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung
Förderung praktischer Naturschutz- und Umweltbildungsprojekte in Niedersachsen: Biotopneuanlagen, Biodiversitätsmaßnahmen, Blühflächen und Umweltbildung für Kinder und Jugendliche.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, die der Sicherung und Verbesserung des Naturhaushaltes und der Landschaft sowie der Umweltbildung in Niedersachsen dienen. Dazu zählen praktische Naturschutzmaßnahmen wie Biotopneuanlagen/-aufwertung, Streuobstwiesen, Insektenvielfalt, Kleingewässer und Bildungsprojekte oder Umweltbildungskonzepte mit Kindern und Jugendlichen.
Förderfähige Ausgaben
- Personal- und Sachkosten
- Material- und Pflanzkosten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Lehr- und Bildungsmaterialien
- Planungs- und Dokumentationskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Finanzierungskosten (Kreditkosten)
- Landkauf ohne fachlichen Zusammenhang
- Bauten und Denkmalschutz außerhalb Förderschwerpunkte
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz der antragstellenden Organisation in Niedersachsen
- Projekte müssen der Förderrichtlinie Umwelt- und Naturschutz entsprechen
- Nachhaltigkeits- und Ehrenamtskonzept im Projekt enthalten
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss; keine rückwirkende Förderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung mit Zielsetzung und Zeitplan
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit oder öffentlich-rechtliche Trägerschaft
- Einverständniserklärungen für Flächennutzung (Biotop oder Blühfläche)
- Lebenslauf des Projektleiters / Projektteams
Bewertungskriterien
- Praxisnähe und Umsetzbarkeit
- Ehrenamtliches Engagement
- Nachhaltige Wirksamkeit
- Biodiversitäts- und Umweltbildungsaspekte
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Förderbereich Umwelt- und Naturschutz der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Stiftungen und Verbände in Niedersachsen bei praktischen Naturschutz- und Umweltbildungsprojekten. Gefördert werden Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung des Naturhaushaltes, etwa die Neuanlage und Aufwertung von Biotopen, die Anlage und Pflege von Streuobstwiesen sowie Projekte zur Förderung der Insektenvielfalt wie Blühflächen und Nisthilfen. Auch Schul- und Kindertagesstättenprojekte zur ökologischen Aufwertung von Außenanlagen und Umweltbildungskonzepte mit Kindern und Jugendlichen stehen im Fokus. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Quote von bis zu 90 % und kann für Personal-, Sach-, Material- und Pflanzkosten, Öffentlichkeitsarbeit sowie Planungs- und Dokumentationskosten beantragt werden. Die maximale Projektdauer beträgt 36 Monate, rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Die Antragstellenden müssen in Niedersachsen ansässig sein und ein Nachhaltigkeits- sowie Ehrenamtskonzept vorlegen. Pro Projekt können bis zu 15 000 € auf Geschäftsführungsebene bzw. bis 50 000 € auf Vorstandsebene beantragt werden, weitere Fördermöglichkeiten bestehen im Rahmen von Gremienentscheidungen.
Zur Bewerbung sind Projektbeschreibung mit Zeitplan, Kosten- und Finanzierungsplan, Nachweis der Gemeinnützigkeit bzw. öffentlich-rechtlichen Trägerschaft sowie gegebenenfalls Einverständniserklärungen für Flächennutzungen und Lebensläufe des Projektteams einzureichen. Anträge können laufend über das digitale Antragsportal gestellt werden; formale Fristen richten sich nach Antragssumme und zuständigem Gremium. Entscheidend sind die Umsetzbarkeit in der Praxis, das ehrenamtliche Engagement sowie die nachhaltige Wirksamkeit der Vorhaben. Das Programm vermittelt so aktive Beteiligung an der Biodiversitätsförderung in Niedersachsen und stärkt die Umweltbildung von Kindern und Jugendlichen. Weitere Informationen und Antragsunterlagen stehen kostenfrei online zur Verfügung.
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