Förderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderfonds Hamburg/Niedersachsen
Zinslose Darlehen und Zuschüsse für Projekte zur Stärkung der Metropolregion Hamburg in Hamburg und Niedersachsen. Gefördert werden investive Vorhaben, Studien und Konzepte, nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit sowie Regional- und Projektmanagement. Antragsmindestsumme 10.000 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Struktur und Entwicklung der Metropolregion Hamburg durch investive Projekte einschließlich Vorbereitung, Studien und Konzepte, nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit sowie Regional- und Projektmanagement.
Förderfähige Ausgaben
- Investive Projekte einschließlich Vorbereitung
- Studien und Konzepte
- Nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit
- Regional- und Projektmanagement
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigung für Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade und Uelzen
- Antragsberechtigung für Städte einschließlich Einheits- und Mitgliedsgemeinden in den genannten Landkreisen
- Antragsberechtigung für die Freie und Hansestadt Hamburg
- Antragsberechtigung für den Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“
- Vorhaben muss die Entwicklung der Metropolregion Hamburg stärken
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Beschreibung
Der Förderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderfonds Hamburg/Niedersachsen bietet kreisangehörigen Landkreisen und Städten in Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade sowie Uelzen, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“ zinslose Darlehen und Zuschüsse ab einer Antragsmindestsumme von 10.000 €. Gefördert werden investive Vorhaben einschließlich Vorbereitungsmaßnahmen, Studien und Konzepte zur Regionalentwicklung, nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit sowie Regional- und Projektmanagement. Ziel ist es, die räumliche, soziale und wirtschaftliche Struktur der Metropolregion Hamburg zu stärken und die grenzüberschreitende Kooperation zwischen Hamburg und Niedersachsen zu intensivieren. Anträge können jederzeit vor Beginn des jeweiligen Vorhabens gestellt werden, wodurch eine flexible Projektplanung ermöglicht wird.
Die Förderquote beträgt bis zu 80 % für Leitprojekte und bis zu 50 % für sonstige Vorhaben, wobei ein Eigenanteil von mindestens 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erforderlich ist (Ausnahme: Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“). Bei Kooperationsprojekten ist eine schriftliche Vereinbarung mit einer federführenden Körperschaft vorgesehen. Zweckbindungsfristen von 15 Jahren für bauliche Anlagen und 5 Jahren für technische Einrichtungen gewährleisten eine nachhaltige Nutzung der Mittel. Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und sonstige Vereine in den genannten Gebietskörperschaften. Die Unterstützung ermöglicht es Kommunalverwaltung und zivilgesellschaftlichen Akteur:innen, innovative Infrastruktur- und Städtebauprojekte sowie Kultur- und Medieninitiativen umzusetzen und damit die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der Metropolregion Hamburg zu erhöhen.