Darlehen

Förderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein

Zuschuss oder zinsloses Darlehen für Projekte zur strukturellen Verbesserung der Metropolregion Hamburg in Schleswig-Holstein. Investive Projekte, Studien, Konzepte, Öffentlichkeitsarbeit und Regional- bzw. Projektmanagement förderfähig. Förderquoten: bis zu 80 % für Leitprojekte, bis zu 50 % für sonstige Projekte. Anträge ab 10.000 €.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Förderquote: 50% - 80%

Förderziel

Förderung von Projekten, die der Verbesserung der Struktur und Entwicklung der Metropolregion Hamburg dienen, einschließlich investiver Projekte, Studien, Konzepte, nachhaltiger Öffentlichkeitsarbeit und Regional- bzw. Projektmanagement.

Förderfähige Ausgaben

  • Investive Projekte einschließlich Vorbereitung
  • Studien und Konzepte
  • Nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit
  • Regional- und Projektmanagement

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuschussantrag vor Beginn der Maßnahme
  • Fördersumme mindestens 10.000 EUR
  • Projekte müssen zu den strategischen Zielen der Metropolregion Hamburg gemäß Strategischem Handlungsrahmen beitragen
  • Bei Kooperationsprojekten ist eine Kooperationsvereinbarung mit federführendem Antragsteller erforderlich
  • Eigenanteil von mindestens 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahme: Verein \"Projektbüro Metropolregion Hamburg\" e.V.)

Bewertungskriterien

  • Beitrag zu den strategischen Zielen der MRH
  • Kooperationsvereinbarung als Teil der Antragstellung
  • Eigenanteil

Beschreibung

Der Förderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein unterstützt öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Interessenverbände und Vereine bei Investitionen zur nachhaltigen Strukturentwicklung. Gefördert werden investive Projekte, fachkundige Studien und Konzepte sowie nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit und Regional- bzw. Projektmanagement in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, Kultur, Mobilität und Städtebau. Als Zuschuss oder zinsloses Darlehen können bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Leitprojekte und bis zu 50 % für sonstige Vorhaben übernommen werden. Zugleich ist eine Mindestfördersumme von 10.000 € Voraussetzung für eine Antragstellung in Schleswig-Holstein durch Kreise, Städte, Gemeinden, Ämter, Zweckverbände sowie die Hansestädte Lübeck, Neumünster und die Freie und Hansestadt Hamburg.

Anträge sind vor Beginn der Vorhaben einzureichen und müssen einen Beitrag zu den strategischen Zielen der Metropolregion Hamburg leisten. Ein Eigenanteil von mindestens 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ist vorgesehen (Ausnahme: Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.). Bei Kooperationsprojekten ist eine kooperative Vereinbarung mit dem federführenden Antragsteller erforderlich. Bewertungskriterien sind der Nutzennachweis für die regionale Entwicklung, eine klare Kooperationsstruktur und die Sicherstellung angemessener Eigenmittel. Der Fonds richtet sich an Projektideen, die Synergien erzeugen, nachhaltige Impulse setzen und die Profilbildung Schleswig-Holsteins innerhalb der Metropolregion Hamburg dauerhaft stärken.

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