Förderfonds der Stiftung Bildung
Unkomplizierte, niedrigschwellige Projektförderung für Kita- und Schulfördervereine bundesweit mit Fördersummen von 500 bis 5.000 Euro in verschiedenen Themenfonds.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung Bildung möchte ehrenamtliches Engagement an Kindergärten und Schulen stärken, indem sie Projektideen von Fördervereinen unterstützt und Bildung vor Ort lebendig, vielfältig, fair und nachhaltig gestaltet.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reine Materialbeschaffung
- Reine Neubau-/Umbaumaßnahmen oder teure Anschaffungen ohne Beteiligung
- Übernachtungskosten
- Honorare
- Doppel- oder Mehrfachförderung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit des Fördervereins (Freistellungsbescheid)
- Kita- oder Schulförderverein-Berechtigung
- Projektdurchführung in Kita oder Schule
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Freistellungsbescheid
- Projektbeschreibung
- Budget- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Vielfalt
- Partizipation
- Implementierung
- Nachhaltigkeit (SDGs)
Beschreibung
Die Stiftung Bildung fördert mit ihrem bundesweiten Projektfonds gemeinnützige Kita- und Schulfördervereine sowie in Ausnahmefällen kooperierende Vereine. Fördermittel von 500 bis 5.000 Euro stehen in unterschiedlichen Themenfonds bereit, darunter Bildung für nachhaltige Entwicklung, demokratische Teilhabe, kulturelle und medienpädagogische Angebote sowie Soziales und Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ziel ist es, ehrenamtliches Engagement vor Ort zu stärken und Bildungsorte lebendig, vielfältig, fair und langfristig wirksam zu gestalten. Dabei zählen Vielfalt und Partizipation junger Menschen, die dauerhafte Implementierung der Projekte in den Kita- und Schulalltag sowie die Orientierung an den Nachhaltigkeitszielen (SDGs) zu den zentralen Bewertungskriterien.
Anträge können jederzeit und ohne feste Frist eingereicht werden. Voraussetzungen für eine Förderung sind die Gemeinnützigkeit des Vereins, die Anerkennung als Kita- oder Schulförderverein sowie die konkrete Projektdurchführung in einer Einrichtung. Nicht förderfähig sind reine Materialanschaffungen, teure Neubau- oder Umbauvorhaben ohne Beteiligung, Übernachtungskosten, Honorare sowie Doppel- oder Mehrfachförderungen. Neben einem aktuellen Freistellungsbescheid sind eine prägnante Projektbeschreibung und ein klar strukturierter Budget- und Finanzierungsplan einzureichen. Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt unter Einbeziehung von Vertreter:innen aus Schüler:innenkonferenz, youpaN und dem Vorstand der Stiftung Bildung. Interessierte Initiativen erhalten umfassende Informationen zu Fördertöpfen und Antragsprozessen im aktuellen PDF-Prospekt der Stiftung Bildung.
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