Förderfonds „Kinderrechte und Mitbestimmung“ in Thüringen
Förderfonds zur Unterstützung von Projekten rund um Kinderrechte und echte Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Thüringen. Es stehen jährlich 35.000 € bereit. Bewerbungen werden fortlaufend entgegengenommen.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Fonds ist es, die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in Thüringen zu verbessern und ihnen echte Mitbestimmung bei gesellschaftlichen Entscheidungen zu ermöglichen.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte richten sich an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Thüringen
- Träger gehört zu freien Jugendhilfeträgern, gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen, Verbänden oder kommunalen Einrichtungen
Bewertungskriterien
- Verbreitung und Umsetzung von Kinderrechten
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen von Anfang an
- Beispielwirkung für fachliche Weiterentwicklung in Thüringen
- Stärkung politischer Teilhabe und Mitbestimmung im Alltag
Beschreibung
Der Förderfonds „Kinderrechte und Mitbestimmung“ in Thüringen unterstützt gemeinnützige Träger:innen, Vereine, Stiftungen und kommunale Einrichtungen dabei, Projekte zu realisieren, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre im Freistaat nachhaltig bereichern. Mit einer Gesamtsumme von jährlich 35.000 € fördert das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Vorhaben mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 €. Gefördert werden insbesondere Initiativen, die Kinderrechte praktisch vermitteln, demokratische Prozesse erlebbar machen und echte Beteiligung von Anfang an ermöglichen. Besondere Beachtung finden Projekte, die als Modell für eine fachliche Weiterentwicklung in der Jugendhilfe dienen und die politische Teilhabe im Alltag – etwa in Kita, Schule oder Jugendarbeit – stärken.
Interessierte Projektträger:innen müssen ihre Aktivitäten an Kinder und Jugendliche in Thüringen richten und als anerkannter freier Jugendhilfeträger, gemeinnütziger Verein, Stiftung, Verband oder kommunale Einrichtung agieren. Die Prüfung erfolgt fortlaufend, wobei die Entscheidung nach festgelegten Bewertungskriterien wie Verbreitung und Umsetzung von Kinderrechten, frühzeitiger Einbindung der jungen Zielgruppe und Vorbildwirkung für das Bundesland getroffen wird. Anträge können jederzeit eingereicht werden; eine spezifische Frist ist nicht vorgesehen. Durch klare Vorgaben und eine transparente Auswahl werden erfolgreiche Konzepte gezielt gefördert und tragen dazu bei, Kindern und Jugendlichen im Alltag eine wirkungsvolle Stimme bei gesellschaftlichen Entscheidungen zu verleihen.
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