Fördergelder / Projektförderung der Hamburger Stiftung zur Förderung der Krebsbekämpfung
Die Hamburger Stiftung zur Förderung der Krebsbekämpfung fördert überschaubare Einzelprojekte aus dem Hamburger Raum zu aktuellen Fragen der Krebsforschung und Krebsbehandlung. Förderobergrenze 25.000 € pro Projekt, Vergabe regelmäßig zu Jahresbeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten in der Krebsforschung und Krebsbehandlung, einschließlich Vorsorge, Diagnose, Therapie, Nachsorge und tumormedizinischer Grundlagenforschung, mit dem Ziel, neue und erfolgversprechende Ansätze voranzutreiben.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss im Hamburger Raum angesiedelt sein
- Förderwürdiges Einzelprojekt in der Krebsforschung oder Krebsbehandlung
- Voranfrage bis zum 31.12.
- Gesamtfinanzierung muss nachgewiesen werden
- Mittelverwendung muss gemeinnützig sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Voranfrageformular
- Projektbeschreibung und Zeitplan
- Nachweis Gesamtfinanzierung
- Sachbericht nach Projektabschluss
Bewertungskriterien
- Klar definierte Zielsetzung
- Wissenschaftlicher und fachlicher Standard
- Beitrag zu Tumorforschung
- Wirtschaftlicher Umgang mit Mitteln
Beschreibung
Die Hamburger Stiftung zur Förderung der Krebsbekämpfung setzt sich gezielt für innovative Einzelprojekte im Bereich der Tumormedizin ein. Mit Sitz und Wirkungsschwerpunkt im Hamburger Raum unterstützt sie gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Stiftungen sowie öffentliche Einrichtungen, die sich mit Vorsorge, Diagnose, Therapie, Nachsorge und tumormedizinischer Grundlagenforschung befassen. Jährlich zu Beginn des Jahres werden Zuschüsse von bis zu 25.000 € pro Projekt vergeben. Die Vergabe erfolgt unbürokratisch und orientiert sich an wissenschaftlich fundierten Leitlinien, um neue und erfolgversprechende Ansätze in der Krebsforschung voranzubringen. Besonderer Wert wird auf einen sparsamen Einsatz der Mittel sowie auf einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung gelegt.
Für die Antragstellung müssen die Projekte im Hamburger Raum angesiedelt und als förderwürdig eingestuft sein. Voraussetzung ist eine Voranfrage bis zum 31. Dezember, bei der klare Zielsetzungen, ein detaillierter Projekt- und Zeitplan sowie der Nachweis der Gesamtfinanzierung vorgelegt werden. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie wissenschaftlichem Standard, Beitrag zur Tumorforschung und wirtschaftlichem Umgang mit den Mitteln. Zur vollständigen Bewerbung gehören das ausgefüllte Voranfrageformular, eine umfassende Projektbeschreibung, der Nachweis der Gesamtfinanzierung sowie der Sachbericht nach Projektabschluss. Durch diese Struktur gewährleistet die Stiftung eine faire und transparente Auswahl förderwürdiger Vorhaben, die mit begrenztem Ressourcenaufwand bedeutende Fortschritte in der Krebsbekämpfung erzielen können.
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