Förderinitiative „Gemeinsam vor Ort. Inklusion möglich machen“
Die Gold-Kraemer-Stiftung unterstützt inklusive Projekte im Ruhrgebiet, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung nachhaltig stärken. Insgesamt stehen 50.000 € Fördermittel zur Verfügung, Förderhöhen bis 10.000 € pro Projekt. Einsendeschluss: 30.06.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der Förderinitiative „Gemeinsam vor Ort“ sollen inklusive Projekte im Ruhrgebiet gefördert werden, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Alltag verbessern, regional verankert sind und nachhaltig wirken.
Nicht förderfähige Ausgaben
- kurzfristige Aktionen
- individuelle Unterstützungen einzelner Personen
- bereits laufende Projekte
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Ruhrgebiet (Projektstandort Essen, Dortmund, Bochum, Duisburg oder Oberhausen)
- Projektbeginn nicht vor dem 01.01.2027
- Projekte dürfen noch nicht begonnen haben
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Freistellungsbescheid
- Angaben zum Projektträger
Bewertungskriterien
- Teilhabewirkung
- Nachhaltigkeit
- örtlicher Bezug
- Durchführbarkeit und Reichweite
Beschreibung
Förderinitiative „Gemeinsam vor Ort. Inklusion möglich machen“ richtet sich an gemeinnützige Organisationen im Ruhrgebiet, die inklusive Projekte für Menschen mit Behinderung entwickeln. Mit einem Gesamtbudget von 50.000 € unterstützt die Gold-Kraemer-Stiftung Vorhaben in Essen, Dortmund, Bochum, Duisburg und Oberhausen, die einen nachhaltigen Mehrwert für Teilhabe und Alltagsintegration schaffen. Pro Projekt können bis zu 10.000 € als Zuschuss beantragt werden. Gefördert werden Maßnahmen, die noch nicht begonnen haben und ab dem 01.01.2027 umsetzbar sind. Im Fokus stehen Vorhaben mit klarem regionalem Bezug, überzeugender Durchführbarkeit, hoher Reichweite sowie langfristiger Wirksamkeit für die Teilhabewirkung von Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Interessierte Träger:innen reichen ihre Unterlagen bis zum Einsendeschluss am 30.06.2026 ein. Erforderlich sind eine detaillierte Projektbeschreibung, der Freistellungsbescheid sowie Nachweise zur Gemeinnützigkeit und zum Projektstandort im Ruhrgebiet. Nicht förderfähig sind kurzfristige Aktionen, individuelle Einzelunterstützungen und bereits laufende Projekte. Die Begutachtung erfolgt nach einheitlichen Bewertungskriterien: Teilhabewirkung, Nachhaltigkeit, örtlicher Bezug sowie Durchführbarkeit und Reichweite. Mit der Initiative wird angestrebt, die inklusive Teilhabe vor Ort zu stärken und neue Impulse für barrierefreie Strukturen zu setzen – ein Engagement, das Menschen mit Behinderung dauerhaft in den Mittelpunkt stellt und die soziale Verantwortung der Region nachhaltig fördert.
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