Förderleitlinien der VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall - Stiftung
Die VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall – Stiftung fördert kontinuierlich gemeinnützige Projekte in der Region Schwäbisch Hall mit einem Förderspektrum von 500 € bis 20.000 € pro Maßnahme. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung gemeinnütziger Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Jugend- und Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen sowie Sport im Geschäftsbereich der VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall. Ziel ist die Stärkung des Gemeinwohls und der regionalen Verbundenheit.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als gemeinnützige Organisation durch amtlichen Nachweis
- Wohn- oder Geschäftssitz im Fördergebiet gemäß Stiftungssatzung
- Nachweis eigener Eigenmittel bzw. weiterer Finanzierungsquellen
- Einreichung der Satzung oder vergleichbarer Unterlagen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftlicher Antrag an den Stiftungsvorstand
- Darstellung des Vorhabens
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Amtlicher Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Im Einzelfall Vereinssatzung
- Spendenquittung
Bewertungskriterien
- Regionaler Bezug
- Hohe Solidität
- Hohe Qualität
- Positive Auswirkungen auf Bevölkerung und Institutionen
- Nachhaltigkeit (ESG-Kriterien, SDG)
Beschreibung
Die VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall – Stiftung fördert im Geschäftsbereich der VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall gemeinnützige Projekte mit einem Zuwendungsrahmen von 500 € bis 20.000 € pro Maßnahme. Dabei stehen vielfältige Themenfelder im Fokus: Forschung & Innovation, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Jugend- und Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen sowie Sport. Ziel ist eine nachhaltige Stärkung des Gemeinwohls sowie die Pflege der regionalen Verbundenheit. Die Stiftung operiert nach dem Leitgedanken „Hilfe zur Selbsthilfe“ und stellt ihre Mittel kontinuierlich und ohne feste Fristen zur Verfügung, um Initiativen zeitnah zu unterstützen und langfristig zu fördern.
Förderberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Dritte mit Sitz im Fördergebiet – hierzu zählen Vereine, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und auch Privatpersonen, sofern sie die Stiftungsziele verfolgen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der amtliche Nachweis der Gemeinnützigkeit, ein eigener Finanzierungsnachweis und gegebenenfalls die Einreichung der Satzung. Die Projektidee wird anhand folgender Kriterien beurteilt: regionaler Bezug, Solidität, inhaltliche Qualität, positive Wirkung auf Bevölkerung und Institutionen sowie nachhaltige Ausrichtung nach ESG- und SDG-Kriterien. Der schriftliche Antrag inklusive Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan ist fortlaufend an den Stiftungsvorstand zu richten. Nach positiver Entscheidung können Zuwendungen mit Auflagen versehen werden, um eine zielgerichtete Mittelverwendung sicherzustellen und den größtmöglichen Nutzen für die Region zu erzielen.
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