Zuschuss

Förderlinie 2: Nutzbarmachung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten im Bereich Pflege

Förderung von Maßnahmen zum Aufbau und zur Vernetzung wissenschaftlicher digitaler Datenbanken sowie zur Analyse von Gesundheitsdaten in der medizinischen und pflegerischen Forschung in Bayern.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen
Förderquote: bis zu 90 %

Förderziel

Zweck der Förderung ist es, den wissenschaftlichen Fortschritt durch Nutzung von Gesundheitsdaten zu unterstützen und dadurch bessere Diagnostiken, Therapien und Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen. Ebenfalls gefördert wird der Aufbau und die Vernetzung von Datenspeichern im Bereich Gesundheit, Pflege und Prävention.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben
  • Investitionen (anteilig)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bau- und Sanierungsmaßnahmen
  • Grunderwerb
  • Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen (sofern nicht unmittelbar projektrelevant)
  • Gemeinkosten
  • Leistungszulagen und Prämien

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung des Projekts in Bayern oder mit Schwerpunkt in Bayern
  • Definition der Projektziele nach SMART-Methode
  • Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen und Vorlage eines Datenschutzkonzepts
  • Open Access und Open Data Veröffentlichung von Ergebnissen und Daten
  • Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen nach BayHO Art. 23 und 44
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (Muster 1a nach Art. 44 BayHO)
  2. SMART definierte Projektziele
  3. Datenschutzkonzept
  4. Kooperationsvertrag (bei Verbundprojekten)

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Gesellschaftliche Bedeutung
  • Fachliche und technische Aspekte
  • Transferaspekt

Beschreibung

Die Förderlinie 2 „Nutzbarmachung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten im Bereich Pflege“ des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention unterstützt Unternehmen, Existenzgründer:innen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände, Vereine, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen bei der Schaffung und Vernetzung wissenschaftlicher digitaler Gesundheitsdatenbanken. Schwerpunkt sind Projekte in Bayern, die mittels innovativer Technologien Gesundheitsdaten sammeln, verknüpfen und analysieren, um Diagnostik, Therapien und Präventionsmaßnahmen in der medizinischen und pflegerischen Forschung zu verbessern. Gefördert werden unter anderem der Aufbau von Registern und Data Lakes, die Entwicklung datengetriebener Diagnostikverfahren sowie pilotierende Präventionsvorhaben. Ziel der Maßnahme ist es, den wissenschaftlichen Fortschritt in der personalisierten Medizin (P4-Medizin) zu stärken und durch Open Access- sowie Open Data-Veröffentlichungen den Wissenstransfer nachhaltig zu fördern.

Die Fördersumme wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und deckt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, darunter Personal-, Sach- und anteilige Investitionskosten. Ausgeschlossen sind Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Grunderwerb, nicht unmittelbar projektrelevante Weiterbildungen, Gemeinkosten sowie Leistungszulagen. Voraussetzung für eine Förderung sind u. a. ein SMART-definiertes Projektziel, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen mit abgestimmtem Datenschutzkonzept und die Durchführung in Bayern. Bei Verbundprojekten ist zudem ein Kooperationsvertrag vorzulegen. Über die Vergabe entscheidet eine Jury nach den Kriterien Innovationsgehalt, gesellschaftliche Bedeutung, fachliche und technische Aspekte sowie Transferpotenzial. Die Antragstellung erfolgt schriftlich oder digital bei der zuständigen Bewilligungsbehörde; eine wettbewerbliche Auswahl in zwei Stufen gewährleistet eine transparente und fachkundige Bewertung.

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