Förderlinie 3: Pilotprojekte für innovative Lösungen mit Bezug zur Digitalisierung in Gesundheit, Pflege und Prävention
Pilotprojekte für innovative Digitalisierungs- und Technologielösungen in Gesundheit, Pflege und Prävention im Freistaat Bayern. Anträge jährlich bis zum 31.08. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Förderlinie ist es, innovative Lösungen mit einem Bezug zur Digitalisierung oder damit zusammenhängender Technologien wie Automatisierung oder Robotik im Bereich Gesundheit, Pflege und Prävention zu unterstützen. Die Projekte sollen zukunftsträchtige Neuerungen erproben, das System perspektivisch entlasten, modernisieren und Versorgungsstrukturen verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachausgaben
- Investitionen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bau- und Sanierungsmaßnahmen
- Grunderwerb
- Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen ohne Projektbezug
- Gemeinkosten
- Leistungszulagen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte müssen in Bayern durchgeführt oder Schwerpunkt in Bayern haben
- SMART definierte Projektziele
- Erfüllung der allgemeinen bayerischen Haushaltsordnung (Art. 23 und 44 BayHO)
- Open Access und Open Data für Ergebnisse und Daten
- Unabhängige Evaluation des Projekts
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)
- Ausführliche Vorhabenbeschreibung
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Nachweis über Drittmittelbemühungen
- Einverständniserklärung zur Weitergabe der Vorhabensbeschreibung
- Datenschutzkonzept
- Personalunterlagen
- Erklärungen nach EU-Beihilferecht
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Fachliche und technische Qualität
- Gesellschaftliche Bedeutung
- Transferpotenzial in die Regelversorgung
Beschreibung
Die Förderlinie 3 der Bayerischen Gesundheits- und Pflegedigitalisierungsrichtlinie (BayDiGuP) richtet sich an natürliche und juristische Personen, Verbundvorhaben sowie gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen, die in Bayern Pilotprojekte mit digital- oder technologiebasierten Ansätzen in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Prävention realisieren möchten. Ziel ist es, innovative Automatisierungs-, Robotik- oder KI-Lösungen experimentell zu erproben, um Versorgungssysteme nachhaltig zu entlasten, zu modernisieren und regional flächendeckend zukunftssicher zu gestalten. Mit einer Förderdauer von bis zu 36 Monaten und einer Förderquote von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden modellhafte Projekte unterstützt, die SMART definierte Ziele verfolgen, gesellschaftliche Relevanz besitzen und ein hohes Transferpotenzial in die Regelversorgung aufweisen. Voraussetzung ist die Durchführung oder ein deutlicher Schwerpunkt des Vorhabens in Bayern, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards sowie eine unabhängige Evaluation und Veröffentlichung der Ergebnisse im Sinne von Open Access und Open Data.
Gefördert werden aufwandsbezogene Kosten für Personal, Sachmittel und anteilige Investitionen; nicht förderfähig sind Bau- und Grunderwerbskosten, projektfremde Schulungen, Gemeinkosten sowie Leistungszulagen oder Prämien. Anträge sind jährlich bis zum 31. August bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen. Ein Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in barer Form ist vorgesehen. Verbundprojekte benötigen gemäß EU-Beihilfevorschriften einen Kooperationsvertrag. Die Antragstellung erfolgt mithilfe des Antragsformulars nach Art. 44 BayHO, ergänzt um eine ausführliche Vorhabenbeschreibung, einen Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie Nachweise über Drittmittelbemühungen und ein Datenschutzkonzept. Die Auswahl erfolgt in einem zweistufigen Wettbewerbsverfahren unter Bewertung von Innovationsgehalt, technischer und fachlicher Qualität sowie gesellschaftlicher Bedeutung.
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