Zuschuss

Förderlinie Historische Orgeln – Berthold Leibinger Stiftung

Förderlinie zum Erhalt des Kulturguts Orgel für Sanierungen/Restaurierungen (in Ausnahmefällen Neubauten) kulturell bedeutsamer Instrumente in Württemberg; innovative und nachhaltige Nutzungskonzepte vorausgesetzt. Antragszeitraum 15.07.2025–06.02.2026.

Kultur Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.07. - 06.02.2026 Noch 10 Tage
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Erhalt des Kulturguts Orgel durch Sanierungen, Restaurierungen und in Ausnahmefällen Neubauten kulturell bedeutsamer Instrumente sowie Förderung innovativer und nachhaltiger Nutzungskonzepte.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Turnusgemäße Wartungsarbeiten
  • Ausreinigungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Innovatives und nachhaltiges Nutzungskonzept
  • Standort in Württemberg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Tabellarischer Kosten- und Finanzierungsplan mit Eigenanteil und weiteren Förderern
  2. Gutachten eines Orgelsachverständigen
  3. Bis zu drei aussagekräftige Bilder im Querformat der zu restaurierenden Orgel
  4. Vorliegende Angebote zu Sanierungsmaßnahmen

Bewertungskriterien

  • Innovations- und Nachhaltigkeitsaspekte der Nutzungskonzepte
  • Kulturelle Bedeutung des Instruments
  • Vernetzung und Trägerschaft

Beschreibung

Die Förderlinie Historische Orgeln der Berthold Leibinger Stiftung unterstützt den Erhalt und die kulturelle Wiederbelebung historisch bedeutsamer Orgeln in Württemberg. Öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände oder Vereine können einen Zuschuss für Sanierungen, Restaurierungen und in Ausnahmefällen Neubauten beantragen. Voraussetzung ist ein innovatives und nachhaltiges Nutzungskonzept, das die Orgel nicht nur als Instrument, sondern auch als außerschulischen Lern- und Konzertort verankert. Bewertungskriterien sind die kulturelle Bedeutung des Instruments, die Innovations- und Nachhaltigkeitsaspekte im Nutzungskonzept sowie die Vernetzung durch Trägervereine oder Kooperationen mit (Musik-)Schulen und weiteren gemeinnützigen Partner:innen. Turnusgemäße Wartung und Ausreinigungen zählen nicht zu den förderfähigen Ausgaben.

Antragstellende müssen bis zum 6. Februar 2026 einen tabellarischen Kosten- und Finanzierungsplan mit Angabe des Eigenanteils und möglicher weiterer Förderer vorlegen. Ergänzend sind ein Gutachten eines Orgelsachverständigen, bis zu drei Querformatbilder der betroffenen Orgel und vorliegende Angebote zu den Sanierungsmaßnahmen einzureichen. Die Antragsfrist beginnt am 15. Juli 2025 und endet am 06. Februar 2026. Ein überkonfessionell besetzter Beirat berät die Stiftung bei der Auswahl geeigneter Projekte. Mit der gezielten Förderung leistet die Stiftung einen Beitrag zur Bewahrung des kulturellen Erbes und zur langfristigen Nutzung historischer Orgeln als lebendige Zentren von Musikvermittlung, Bildung und regionalem Zusammenhalt.

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