Zuschuss

Förderlinien der Klaus Tschira Stiftung gGmbH

Die Klaus Tschira Stiftung fördert Projekte in Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik mit den Schwerpunkten Forschung, Bildung und Wissenschaftskommunikation. Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Bildung Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von naturwissenschaftlichen, mathematischen und informatikbezogenen Projekten in den Bereichen Forschung, Bildung und Wissenschaftskommunikation durch zweckgebundene Zuschüsse nach positivem Gutachten.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
  • Sitz der antragstellenden Hauptinstitution in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
  • Projekte aus den Bereichen Forschung, Bildung oder Wissenschaftskommunikation
  • Keine Förderung von Privatpersonen, Wettbewerbsbeiträgen oder Abschlussarbeiten
  • Keine klinischen Studien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektantrag (Kurzantrag)
  2. Nachweis der Gemeinnützigkeit (§58a AO oder §60a AO)
  3. Vollständiger Antragstitel und -beschreibung

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt und Exzellenz des Projekts
  • Nachhaltigkeit und Wirkung
  • Vernetzung im Projektumfeld

Beschreibung

Die Klaus Tschira Stiftung gGmbH unterstützt bundesweit gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen sowie Bildungsträger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bei der Umsetzung innovativer Projekte in den Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik. Fokus der kontinuierlich möglichen Förderung liegt auf Forschungsvorhaben, Bildungsprogrammen und Wissenschaftskommunikation, die durch zweckgebundene Zuschüsse realisiert werden. Anträge werden fortlaufend entgegengenommen und auf Grundlage eines positiven Gutachtens bewilligt. Voraussetzung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit, die Ausrichtung auf die genannten Themenbereiche sowie ein starker Netzwerkansatz im Projektumfeld. Ebenfalls ausgeschlossen sind Einzelpersonen, klinische Studien, Wettbewerbsbeiträge oder Abschlussarbeiten.

Die Auswahl erfolgt anhand der Innovationsqualität, der nachhaltigen Wirkung und der Vernetzung der Projektidee. Antragstellende reichen ein kurzes Antragskonzept (Kurzantrag) sowie eine ausführliche Projektbeschreibung mit Titel und Zielsetzungen ein und fügen den Freistellungsbescheid hinzu. Das mehrstufige Begutachtungsverfahren kann bei Bedarf einen Vollantrag oder einen virtuellen Pitch umfassen. Nach positiver Prüfung werden Förderzusagen erteilt und begleiten Teilmaßnahmen zur Wissenschaftskommunikation oder Workshops, um den Projekterfolg zu evaluieren. Mit dieser transparenten Förderung werden langfristig wirksame Impulse in Forschung, Aus- und Weiterbildung sowie öffentlicher Wissensvermittlung gestärkt und eine nachhaltige Entwicklung in MINT-Bereichen aktiv vorangetrieben.

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