Fördermittel des AKD
Förderung der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit in Berlin, Brandenburg und der Schlesischen Oberlausitz, insbesondere durch Juleica-Kurse, außerschulische Jugendbildung, Ferienfahrten und Zeltlager.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist es, Projekte der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit in den Kirchenkreisen zu unterstützen, um qualifizierte Bildungs-, Freizeit- und Integrationsangebote für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen und damit einen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe und religiösen Gemeinschaft zu leisten.
Förderfähige Ausgaben
- Honorarkosten
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Gemeinden und Kirchenkreise sowie deren Projekte
- Teilnehmende (bei Juleica-Kursen) müssen überwiegend in Berlin leben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Programm mit zeitlicher Gliederung
- Verwendungsnachweis
- Teilnahmeliste
- Sachbericht
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Relevanz für die Zielgruppe
Beschreibung
Das Förderprogramm des AKD unterstützt seit vielen Jahren Projekte in der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit in Berlin, Brandenburg und der Schlesischen Oberlausitz. Mit einem klaren Fokus auf Bildung, Freizeit und Integration fördert der Zuschuss Maßnahmen, die qualifizierte Bildungsangebote, außerschulische Jugendbildung sowie erlebnisorientierte Freizeitaktivitäten wie Ferienfahrten und Zeltlager ermöglichen. Besonders hervorgehoben werden hierbei die Juleica-Kurse, in denen ehrenamtliche Jugendleiter:innen ausgebildet werden, um eine professionelle und nachhaltige Betreuung zu gewährleisten. Das Programm richtet sich an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die in ihren Kirchenkreisen oder Gemeinden aktiv sind und somit einen wesentlichen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe und religiösen Gemeinschaft leisten.
Im Rahmen der Förderung können vielfältige Projekte beantragt werden, deren Ziel es ist, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu unterstützen und ihnen einen Zugang zu politischen, sozialen, kulturellen und ökologischen Bildungsinhalten zu ermöglichen. Neben der klassischen Jugendbildungsarbeit werden auch spezielle Maßnahmen zur außerschulischen Bildung und zur Förderung der religiösen Praxis unterstützt. Dabei spielen innovative und nachhaltige Konzepte eine wesentliche Rolle, die den besonderen Bedürfnissen der Zielgruppe gerecht werden und Inklusionsaspekte berücksichtigen. Die Zuschüsse decken dabei vor allem Honorarkosten und Sachkosten ab, was die Durchführung qualitativ hochwertiger Angebote begünstigt.
Für die Beantragung der Fördermittel sind verschiedene Dokumente erforderlich, etwa das Antragsformular, ein detailliertes Programm mit zeitlicher Gliederung, Verwendungsnachweise, Teilnahmelisten sowie Sachberichte. Anträge können fortlaufend gestellt werden – für Maßnahmen, die das ganze Jahr betreffen, ist der Einsendeschluss der 15. Januar, während bei anderen Aktivitäten Anträge bis 14 Tage vor Beginn laufend eingereicht werden können. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt anhand strenger Bewertungskriterien, zu denen unter anderem der Innovationsgehalt, Nachhaltigkeitsaspekte und die Relevanz des Projekts für die anvisierte Zielgruppe zählen. Dieses umfassende Förderkonzept bietet so eine attraktive Möglichkeit zur Stärkung und Weiterentwicklung der evangelischen Jugendarbeit in der Region.