Förderportal / Antragstellung & Mittelabruf (Possehl-Stiftung)
Zentrale Online-Antragstellung über das Förderportal der Possehl-Stiftung für Projekte in Lübeck in den Bereichen Denkmalschutz, gemeinnützige Einrichtungen, Jugend, Kunst & Wissenschaft sowie soziale Einzelfallhilfe. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Possehl-Stiftung fördert gemäß ihrer Satzung das schöne Bild der Lübecker Stadt und ihrer Anlagen, gemeinnützige Einrichtungen, die Jugend, Kunst und Wissenschaft sowie die Linderung sozialer Not durch direkte Hilfsangebote und Einzelfallhilfe.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstandort oder Sitz in Lübeck
Beschreibung
Die Possehl-Stiftung ermöglicht über ihr zentrales Förderportal in Schleswig-Holstein kontinuierliche Zuschüsse für Projekte mit Sitz oder Projektstandort in Lübeck. Antragsteller:innen aus gemeinnützigen Organisationen, Bildungseinrichtungen, Hochschulen oder als Privatperson erhalten Unterstützung in den Bereichen Bauten und Denkmalschutz, soziale Einzelfallhilfe, Kinder und Jugendliche, Kultur & Medien, Forschung & Innovation sowie Wissenschaft. Gefördert werden sowohl die Erhaltung des historischen Erscheinungsbilds der Hansestadt – dazu zählen u. a. Sanierungsmaßnahmen an Altstadthäusern und Denkmälern – als auch gemeinnützige Initiativen, die das soziale und kulturelle Leben bereichern. Die Stiftung verfolgt das Ziel, das „schöne Bild der Stadt und ihrer Anlagen“ zu sichern, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu stärken, Kunst und Wissenschaft zu fördern sowie Menschen in sozialer Not zu unterstützen.
Anträge können fortlaufend über das Förderportal eingereicht werden; lediglich im August pausieren die Sitzungen des Arbeitsausschusses und des Stiftungsvorstands. Antragsteller:innen sollten den Antrag rechtzeitig vor dem jeweiligen Sitzungstermin hochladen – bei Antragssummen bis 10.000 € drei Wochen davor, größere Vorhaben durchlaufen zusätzliche Vorberatungen und werden innerhalb von zwei bis drei Monaten entschieden. Nach positiver Entscheidung erfolgt der Mittelabruf ebenfalls elektronisch. Die Possehl-Stiftung gewährt so einen unkomplizierten Zugang zu finanziellen Fördermöglichkeiten, die von Denkmalpflegeprojekten über jugendorientierte Angebote bis zu innovativen Forschungs- oder Kulturvorhaben reichen. Interessierte erhalten im Portal alle Förderrichtlinien und Informationen zu Abrechnungsmodalitäten.
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