Förderpreis 2026 - 300.000 Euro für 30 Jahre Hamburger Spendenparlament
Jubiläums-Förderpreis der Stiftung Hamburger Spendenparlament: Insgesamt 300.000 € Preisgeld, 10 gemeinnützige Organisationen in Hamburg erhalten jeweils 30.000 €. Förderung für Projekte gegen Armut, Obdachlosigkeit und soziale Isolation. Bewerbungsfrist 15.01.2026–31.03.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Auszeichnung und finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Vereine und Träger in Hamburg, die sich mit Haltung und großem ehrenamtlichen Engagement für ein sozial gerechteres Hamburg einsetzen. Das Preisgeld von jeweils 30.000 € soll Projekte konkret fördern oder zur Stärkung der Organisationen beitragen.
Förderfähige Ausgaben
- Projektkosten
- Organisationsstärkung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
- Tätigkeit in Hamburg
- Durchführung von Projekten gegen Armut, Obdachlosigkeit oder soziale Isolation
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Bewerbungsformular
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
- Max. 1 DIN-A4-Seite ergänzende Informationen
Bewertungskriterien
- Ehrenamtliches Engagement
- Soziale Wirkung
- Stärkung des sozialen Miteinanders
Beschreibung
Zum 30-jährigen Bestehen zeichnet die Stiftung Hamburger Spendenparlament mit einem einmaligen Förderpreis insgesamt 300.000 € aus. Zehn gemeinnützige Organisationen in Hamburg erhalten jeweils 30.000 €, um Projekte gegen Armut, Obdachlosigkeit und soziale Isolation zu realisieren oder ihre Strukturen nachhaltig zu stärken. Mit dieser Auszeichnung werden Vereine und Träger gewürdigt, die sich mit großem ehrenamtlichem Einsatz für ein sozial gerechteres Miteinander engagieren und dabei Verantwortung für benachteiligte Menschen übernehmen. Das Preisgeld soll dort ansetzen, wo es dringend gebraucht wird – sei es zur Umsetzung neuer Maßnahmen, zur Ausweitung bestehender Angebote oder zur Förderung ehrenamtsbezogener Initiativen.
Teilnahmeberechtigt sind alle in Hamburg tätigen, gemeinnützigen Vereine und Träger, die Projekte gemäß den Förderkriterien durchführen. Entscheidende Bewertungskriterien sind das ausgeprägte ehrenamtliche Engagement, die nachweisbare soziale Wirkung und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Zur Bewerbung sind ein ausgefülltes Formular, der Freistellungsbescheid als Gemeinnützigkeitsnachweis und eine ergänzende Information auf maximal einer DIN-A4-Seite einzureichen. Die Bewerbungsfrist läuft vom 15. Januar bis zum 31. März 2026. Nach Prüfung durch die Finanzkommission nominiert diese bis zu 20 Organisationen, aus denen die rund 2.500 Spendenparlamentarier:innen die zehn Preisträger:innen wählen. Die feierliche Preisverleihung erfolgt im Juni 2026 im Rahmen eines Jubiläumsempfangs.
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