Förderprogramm Assistierte Reproduktion
Das Land Berlin gewährt Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch einen Zuschuss für die 2. und 3. Behandlungszyklen bei IVF und ICSI in autorisierten Einrichtungen in Berlin: bis zu 50 % des Eigenanteils, max. 800 € (IVF) bzw. 900 € (ICSI). Antrag vor Behandlungsbeginn jeweils beim LaGeSo einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung ungewollt kinderloser Paare bei der Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen durch teilweisen Ausgleich der nicht von Krankenkassen übernommenen Behandlungskosten.
Förderfähige Ausgaben
- Eigenanteil der IVF-Behandlung bis max. 800 € pro Zyklus
- Eigenanteil der ICSI-Behandlung bis max. 900 € pro Zyklus
Nicht förderfähige Ausgaben
- 1. Behandlungszyklus
- Inseminationen im Spontanzyklus
- Inseminationen nach hormoneller Stimulation
- Intratubarer-Gameten-Transfer (außer genehmigte GIFT-Durchführung)
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung und des Behandlungsbeginns in Berlin
- medizinisch indizierte Unfruchtbarkeit mit attestierter Erfolgsaussicht
- Alter mindestens 25 Jahre, Frau max. 40 Jahre, Partner:in max. 50 Jahre
- 2. oder 3. Behandlungszyklus nach IVF oder ICSI
- Behandlung in einer genehmigten Praxis oder Klinik in Berlin
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
- Meldebescheinigungen und Kopien der Personalausweise/ Pässe
- Genehmigter Behandlungsplan der Krankenkasse
- Ärztliche Bescheinigung der Kinderwunschklinik
- Kostenvoranschlag des Kinderwunschzentrums (sofern nicht im Behandlungsplan aufgeführt)
- Nachweis über Kostenerstattung oder Ablehnungsbescheid der Versicherung/ Beihilfe
Beschreibung
Das Förderprogramm „Assistierte Reproduktion“ unterstützt ungewollt kinderlose Paare mit Wohnsitz in Berlin durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu reproduktionsmedizinischen Behandlungen. Antragsberechtigt sind verschiedengeschlechtliche oder gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare und Paare in dauerhaft angelegter Lebensgemeinschaft, sofern eine ärztlich attestierte IVF- oder ICSI-Indikation für den zweiten oder dritten Behandlungszyklus (§ 27a SGB V) vorliegt und der Behandlungsbeginn noch aussteht. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen in autorisierten Praxen oder Kliniken in Berlin. Der Zuschuss deckt 50 % des verbleibenden Eigenanteils pro Zyklus ab – bis zu maximal 800 € bei IVF und 900 € bei ICSI. Nicht förderfähig sind etwa der erste Behandlungszyklus, Spontan- oder hormonell stimulierte Inseminationen sowie Intratubarer-Gameten-Transfer ohne Genehmigung.
Die Beantragung erfolgt vor Beginn jedes Zyklus beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo). Ein vorläufiger Bewilligungsbescheid muss vor Einlösung des ersten Rezepts vorliegen. Ein abschließender Auszahlungsantrag ist nach Abschluss der Behandlung innerhalb von zwei Monaten einzureichen. Zur Antragseinreichung werden erforderlich: Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Meldebescheinigungen, Kopien der Ausweise, genehmigter Behandlungsplan der Krankenkasse, ärztliche Bescheinigung der Kinderwunschklinik, Kostenvoranschlag (sofern nötig) sowie Nachweis über Kostenerstattung oder Ablehnung durch Versicherung/Beihilfe. Für das Jahr 2025 sind keine Neu- oder Folgeanträge möglich; die Mittelverfügbarkeit für 2026 ist noch ungewiss.
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