Zuschuss

Förderprogramm der Stiftung \"Zuhause in Schleife\"

Die Stiftung Zuhause in Schleife fördert gemeinnützige Projekte im Raum Schleife, Rohne und Mulkwitz mit Schwerpunkten Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Sport sowie Heimatpflege. Fortlaufende Antragsmöglichkeiten.

Bauten und Denkmalschutz Kinder und Jugendliche Kultur Medien Musik Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinnütziger Projekte im Raum Schleife, Rohne und Mulkwitz mit den Schwerpunkten Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Sport sowie Heimatpflege und Heimatkunde.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektbezogene Personalausgaben
  • Bau- und sonstige Leistungen
  • Transport/Material
  • Sachgüter
  • Mieten
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekte im Raum Schleife, Rohne und Mulkwitz
  • Gemeinnützige Anerkennung (Vereine, juristische Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts)
  • Nachweis des Nutzens für die Allgemeinheit
  • Keine Förderung rein für Vereinsmitglieder

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Kosten- und Finanzierungsplan mit Projektbeschreibung
  3. Satzung
  4. Vereinsregisterauszug
  5. Freistellungsbescheid Finanzamt

Bewertungskriterien

  • Nutzen für die Allgemeinheit

Beschreibung

Förderprogramm der Stiftung „Zuhause in Schleife, Rohne, Mulkwitz“ unterstützt gemeinnützige Projekte in den Regionen Schleife, Rohne und Mulkwitz (Sachsen). Vorrang erhalten Initiativen, die sich der Jugend- und Altenhilfe, der Kunst- und Kulturförderung, dem Sport sowie der Pflege und Vermittlung lokaler Traditionen widmen. Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine, juristische Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die einen nachweisbaren Nutzen für die Allgemeinheit erzielen. Die Stiftung gewährt finanzielle Zuschüsse auf fortlaufender Basis und ermöglicht so die nachhaltige Umsetzung von Vorhaben zur Stärkung des sozialen, kulturellen und sportlichen Lebensraums.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Durchführung des Projekts im Fördergebiet sowie der eindeutige Nachweis gemeinnütziger Zwecke ohne ausschließlichen Mitgliedervorteil. Antragsunterlagen umfassen das ausgefüllte Antragsformular, einen Kosten- und Finanzierungsplan mit detaillierter Projektbeschreibung, Satzung, Vereinsregisterauszug und Freistellungsbescheid des Finanzamts. Förderfähige Ausgaben erstrecken sich auf projektbezogene Personalkosten, Bau- und sonstige Leistungen, Transport und Material, Sachgüter, Mieten, Publikationen, Versicherungen sowie weitere notwendige Aufwendungen. Die Auswahl erfolgt nach dem Kriterium „Nutzen für die Allgemeinheit“. Da Anträge fortlaufend eingereicht werden können, bietet sich flexible Planungssicherheit für engagierte Antragstellende.

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