Förderprogramm der Zukunftsstiftung Landwirtschaft
Die Zukunftsstiftung Landwirtschaft fördert Initiativen zur Stärkung und Weiterentwicklung der ökologischen Landwirtschaft, insbesondere im Bereich der gemeinnützigen Projektförderung.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt Forschungs- und Bildungsprojekte, Saatgutzüchtungsinitiativen sowie Projekte zur artgemäßen Tierzucht im ökologischen Landbau. Ziel ist es, nachhaltige Konzepte in der Landwirtschaft zu etablieren und die biologische, gentechnikfreie Produktion zu fördern.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nur gemeinnützige Organisationen im Rahmen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts
- Antrag muss schriftlich gestellt werden
- Natürliche Personen und privatwirtschaftliche Unternehmen werden nicht gefördert
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis über die Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
- Gültige Satzung
- Vereinsregister- oder Handelsregisterauszug
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Übereinstimmung mit den Grundwerten der Zukunftsstiftung Landwirtschaft
- Nachhaltigkeit und Fortschritt des Projekts
Beschreibung
Das Förderprogramm der Zukunftsstiftung Landwirtschaft richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die zukunftsweisende Projekte in den Bereichen Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz, Tierschutz, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie Energieeffizienz vorantreiben. Mit einem Zuschussrahmen zwischen 500 und 5.000 Euro unterstützt die Stiftung Initiativen, die innovative Ansätze im ökologischen Landbau entwickeln und umsetzen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Forschungs- und Bildungsprojekten, Saatgutzüchtungsinitiativen sowie Vorhaben zur artgemäßen Tierzucht im ökologischen Landbau. Das Programm will nachhaltige Konzepte in der Landwirtschaft fördern und damit zur Etablierung einer gentechnikfreien Produktion beitragen, die sowohl den ökologischen als auch den wirtschaftlichen Anforderungen gerecht wird.
Die Förderung erfolgt auf bundesweiter Ebene und setzt einen gemeinnützigen Träger als Antragsteller:in voraus. Zu den Bewerbungsmodalitäten zählt, dass ein schriftlicher Antrag unter Einreichung eines ausgefüllten Antragsformulars sowie eines Kosten- und Finanzierungsplans eingereicht werden muss. Weiterhin sind der Nachweis über die Gemeinnützigkeit, eine gültige Satzung sowie ein aktueller Vereins- oder Handelsregisterauszug erforderlich. Bei der Auszahlung der Fördermittel wird darauf geachtet, dass die Gesamtkonzeption des Projektes, sein Innovationsgehalt und seine Nachhaltigkeit im Einklang mit den Werten der Zukunftsstiftung Landwirtschaft stehen. Die Entscheidung erfolgt unter Einbeziehung eines fachkundigen Gremiums, das die Qualität und den Fortschritt der Initiativen beurteilt.
Das Programm zeichnet sich durch eine fortlaufende Fördermöglichkeit aus, wodurch Projekte auch außerhalb fester Fristen eingereicht werden können. Ziel ist es, kontinuierlich zur Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus beizutragen und den Austausch zwischen forschungsorientierten und praxisnahen Ansätzen zu fördern. Die Zukunftsstiftung Landwirtschaft legt dabei großen Wert auf den interdisziplinären Dialog und die Kooperation zwischen verschiedenen Akteur:innen. Durch diese Fördermaßnahme sollen zukunftsfähige Konzepte etabliert werden, die den Herausforderungen einer nachhaltigen Agrarpolitik gerecht werden und gleichzeitig Beitrag zum Schutz der Umwelt und der Biodiversität leisten.