Förderprogramm für Demografieprojekte
Die Stadt Cloppenburg unterstützt gemeinsam mit dem Landkreis Cloppenburg gemeinnützige Vereine, Dorfgemeinschaften und Initiativen bei der Umsetzung kleiner Projekte zur Bewältigung des demografischen Wandels. Anträge können laufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Anstoß und Förderung von Vorhaben in den Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg, die sich mit den Herausforderungen des demografischen Wandels beschäftigen. Gefördert werden Maßnahmen, die generationenübergreifende Begegnungen stärken oder die Grundversorgung im ländlichen Raum erhalten bzw. verbessern.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder aktive Projektarbeit im Landkreis Cloppenburg
- Nachweis der Gemeinnützigkeit oder bürgerschaftlichen Engagements
- Projekt adressiert Folgen des demografischen Wandels
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Kostenvoranschläge
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Bewertungskriterien
- Auswirkungen auf die demografische Entwicklung
- Generationenübergreifende Begegnung
- Stärkung der Grundversorgung vor Ort
Beschreibung
Das Förderprogramm für Demografieprojekte in Niedersachsen richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften und öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder aktiver Projektarbeit im Landkreis Cloppenburg. Es zielt darauf ab, generationenübergreifende Begegnungen zu stärken und die Grundversorgung im ländlichen Raum zu erhalten oder zu verbessern. Gefördert werden kleine Projekte von Vereinen, (Bürger-)Genossenschaften, Dorfgemeinschaften, Seniorenvertretungen, Kirchengemeinden sowie weiteren Initiativen des bürgerschaftlichen Engagements, die sich mit den Folgen des demografischen Wandels auseinandersetzen. Mit unbefristeten Einreichungsmöglichkeiten bietet das Zuschussprogramm flexible Unterstützung für kreative Ideen, die den sozialen Zusammenhalt und die demokratische Teilhabe vor Ort fördern.
Für die Antragsstellung sind ein ausgefülltes Antragsformular, eine präzise Projektbeschreibung, aktuelle Kostenvoranschläge sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit erforderlich. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien: Auswirkungen auf die demografische Entwicklung, Förderung generationenübergreifender Begegnungen und Stärkung der lokalen Grundversorgung. Die beratende Demografiebeauftragte des Landkreises steht Projektträger:innen unterstützend zur Seite. Durch die kontinuierlich möglichen Einreichungen bleibt das Förderprogramm stets offen für neue Vorhaben, die das Miteinander von Jung und Alt nachhaltig gestalten und die Lebensqualität im ländlichen Raum sichern.
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