Förderprogramm Geburtshilfe (GebHilfR) Säule 2
Der Freistaat Bayern unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte im ländlichen Raum beim Ausgleich von Defiziten in Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe an Plankrankenhäusern. Antragsfrist: 30.09. des Folgejahres, Nachreichfrist bis 31.10.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Zuwendung ist eine Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte im ländlichen Raum, die das Defizit einer in ihrem Gebiet gelegenen Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe an einem Plankrankenhaus auszugleichen, um die flächendeckende und qualitativ hochwertige geburtshilfliche Versorgung in Krankenhäusern sicherzustellen und aufrechtzuerhalten.
Förderfähige Ausgaben
- Defizit der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Relativ geringe Geburtenzahlen in der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe
- Status als Hauptversorger in der Region
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Testierte Trennungsrechnung zum Nachweis des Defizits
- Aufgliederung der Leistungen und Umsatzerlöse nach den Statistiken E1, E2, E3.2, E3.3
- Nachweis über den Ausgleich des Defizits durch den Landkreis oder die kreisfreie Stadt
- Erklärung des Landkreises zur Übernahme des Defizits
- Angabe der maßgeblichen Daten (Geburtenzahl, Meldedaten Neugeborene) gemäß Richtlinie
Beschreibung
Das Förderprogramm der Säule 2 richtet sich an Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern und zielt darauf ab, Defizite in Abteilungen für Gynäkologie und Geburtshilfe an Plankrankenhäusern im ländlichen Raum auszugleichen. Öffentliche Einrichtungen erhalten einen pauschalen Zuschuss in Höhe von bis zu 85 % des durch testierte Trennungsrechnungen nachgewiesenen Defizits, maximal jedoch eine Million Euro pro Krankenhaus und Haushaltsjahr. Voraussetzung ist ein Nachweis über vergleichsweise geringe Geburtenzahlen gepaart mit dem Status als Hauptversorger:in der Region. Damit wird eine flächendeckende, qualitativ hochwertige geburtshilfliche Versorgung gesichert und langfristig aufrechterhalten. Die Zuwendung fördert ausschließlich das Defizit der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe und trägt so zur finanziellen Stabilisierung kleinerer Standorte bei.
Für die Antragstellung sind bis zum 30. September des Folgejahres – mit Nachreichfrist bis 31. Oktober – folgende Unterlagen einzureichen: eine testierte Trennungsrechnung zum Defizitnachweis, eine Aufgliederung der Leistungen und Umsatzerlöse nach den Statistiken E1, E2, E3.2 und E3.3, der Nachweis über den Ausgleich des Defizits durch die Kommune, eine schriftliche Erklärung zur Übernahme des Defizits sowie die relevanten Geburten- und Neugeborenenmeldedaten gemäß Förderrichtlinie. Die Entscheidung erfolgt durch die Regierung von Oberfranken, die nach Prüfung einen vorläufigen Zuwendungsbescheid ausstellt. Anschließend ist innerhalb von sechs Monaten ein Verwendungsnachweis einzureichen, woraufhin der endgültige Zuschuss festgesetzt und ausgezahlt wird. Dieses transparente Verfahren unterstützt Kommunen dabei, ihre Sicherstellungsverpflichtung gemäß Art. 51 Abs. 3 LKrO und Art. 9 Abs. 1 GO zu erfüllen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.