Förderprogramm gegen gewerblichen Leerstand
Die Gemeinde Losheim am See gewährt Existenzgründern, Einzelpersonen und Personengesellschaften im Ortskern einen monatlichen Mietzuschuss für bis zu zwei Jahre, um gewerbliche Leerstände durch Aufnahme einer Geschäftstätigkeit zu beseitigen.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Finanzieller Beitrag zur Leerstandbeseitigung und Vitalisierung von Gewerbeimmobilien im Ortskern von Losheim am See durch Mietzuschüsse zur Minderung von Anlaufschwierigkeiten (Miet-, Genehmigungs-, Eröffnungskosten, Werbung).
Förderfähige Ausgaben
- Mietkosten
- Genehmigungs- und Eröffnungskosten
- Werbung
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis eines Leerstands im Ortskern von Losheim am See
- Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit zur Leerstandbeseitigung
Beschreibung
Das Förderprogramm gegen gewerblichen Leerstand der Gemeinde Losheim am See im Saarland unterstützt Existenzgründer:innen, Privatpersonen und Unternehmen dabei, leerstehende Gewerbeimmobilien im Ortskern wiederzubeleben. Mithilfe eines monatlichen Mietzuschusses über maximal 24 Monate werden Anlaufschwierigkeiten wie Miet-, Genehmigungs-, Eröffnungskosten und Werbung gemindert. Ziel der Initiative ist die Vitalisierung des Einzelhandels und der gewerblichen Infrastruktur im Kernort sowie in den Ortsteilen. Durch den finanziellen Beitrag leistet die Kommune auf Grundlage ihrer Wirtschaftsförderung einen Beitrag zur Stärkung der regionalen Nahversorgung und zum Erhalt attraktiver Geschäftsflächen.
Förderberechtigt sind Personen und Körperschaften, die einen nachweisbaren Leerstand im Ortskern von Losheim am See durch die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit beseitigen. Gefördert werden ausschließlich Ausgaben für Mietkosten, behördliche Genehmigungen, Eröffnungskosten und werbliche Maßnahmen. Anträge können jederzeit gestellt werden, eine formale Frist läuft nicht ab. Die Bewilligung erfolgt bis zum Ende der haushaltsmäßigen Bereitstellung von Fördermitteln. Interessierte finden die detaillierten Antragsvoraussetzungen inklusive Nachweis eines Leerstands sowie Angaben zur Antragstellung direkt bei der Wirtschaftsförderung der Gemeinde. Die Unterstützung bietet eine verlässliche Starthilfe, um Geschäftsgründungen vor Ort nachhaltig zu etablieren und die Attraktivität des Ortskerns langfristig zu sichern.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.