Zuschuss

Förderprojekt: Telefonseelsorge

Förderung des langfristigen Erhalts der Telefonseelsorgestelle Ostoberfranken/Bayreuth durch Beteiligung an Personalkosten der Leitungsstelle und Zuschüsse für Fortbildungsmaßnahmen.

Soziales Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Fördersumme: 10.000 € pro Jahr (Stand 2019)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Langfristige Sicherung der Telefonseelsorgestelle Ostoberfranken/Bayreuth, insbesondere Finanzierung der Leitungsstelle und Aufbau eines Finanzpolsters sowie Unterstützung einzelner Qualifizierungsmaßnahmen für die ehrenamtlichen Mitarbeitenden.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten Leitungsstelle
  • Fortbildungskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Trägerschaft durch den evangelischen Dekanatsbezirk Bayreuth-Bad Berneck
  • Betrieb der Telefonseelsorgestelle Ostoberfranken/Bayreuth

Beschreibung

Das Förderprojekt „Telefonseelsorge Ostoberfranken/Bayreuth“ der Seelsorgestiftung Oberfranken unterstützt seit 2010 nachhaltig die psychosoziale Beratung ehrenamtlich tätiger Personen in Bayern. Mit einem jährlichen Zuschuss von bis zu 10.000 € (Stand 2019) werden primär die Personalkosten der Leitungsstelle anteilig gedeckt und ergänzend individuelle Fortbildungsmaßnahmen gefördert. Ziel ist die langfristige Sicherung des rund um die Uhr anonymen Gesprächsangebots für Anrufende in Krisensituationen, der Aufbau eines finanziellen Polsters für die Zeit nach 2023 sowie die kontinuierliche Qualifizierung der ehrenamtlichen Berater:innen. Durch diese Unterstützung bleibt die Leitung in der Lage, die Freiwilligen professionell auszubilden, zu begleiten und so die Beratungsqualität dauerhaft zu gewährleisten.

Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige und öffentliche Träger, konkret der evangelische Dekanatsbezirk Bayreuth-Bad Berneck in seiner Funktion als Betreiber:in der Telefonseelsorgestelle Ostoberfranken/Bayreuth. Zuschussfähig sind Personalkosten der Leitungsstelle sowie Fortbildungsaufwendungen. Da keine Fristbindung besteht, können Anträge jederzeit eingereicht werden. Mit dieser Fördermöglichkeit richtet sich die Stiftung gezielt an Organisationen, die die telefonische Seelsorge weiterhin verlässlich anbieten möchten und dabei auf eine partnerschaftliche Finanzierung ihrer Kernstruktur angewiesen sind.

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