Zuschuss

Förderprojekte

Die Bergedorf-Bille-Stiftung fördert Projekte in Hamburg in den Bereichen Jugendhilfe, Altenhilfe, internationale Gesinnung, Toleranz und mildtätige Zwecke. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Kinder und Jugendliche Soziales Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Bildung Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Bergedorf-Bille-Stiftung unterstützt und fördert im Sinne ihrer Satzung Projekte, die der Förderung der Jugendhilfe, der internationalen Gesinnung und Völkerverständigung, der Altenhilfe sowie mildtätigen Zwecken dienen.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Personalkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Honorarförderung
  • Pauschalspenden
  • Finanzierung bereits realisierter Projekte
  • Vorsorgliche Mittel

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt in konkreter Planung und zeitnahe Realisierung
  • Keine rückwirkende Förderung bereits abgeschlossener Projekte
  • Keine reine Honorarförderung oder Pauschalspende
  • Einreichung einer aussagefähigen Projektbeschreibung, eines Kostenplans und Nachweis der Gemeinnützigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kostenplan
  3. Nachweis über Gemeinnützigkeit
  4. Angaben zum Antragsteller

Beschreibung

Die Bergedorf-Bille-Stiftung fördert ganzjährig gemeinnützige Projekte in Hamburg, die der Jugendhilfe, Altenhilfe, internationalen Gesinnung und Völkerverständigung sowie mildtätigen Zwecken dienen. Förderberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Initiativen, soziale Unternehmen (Social Entrepreneurship), Kultureinrichtungen, Bildungseinrichtungen sowie weitere gemeinwohlorientierte Organisationen und Unternehmen. Die Unterstützung erfolgt in Form von finanziellen Zuschüssen für Sach- und Personalkosten sowie ideeller Begleitung durch Beratung, Vernetzung und fachlichen Austausch. Es existiert keine Höchstsumme, sodass Anschubfinanzierungen, Konzeptions- und Umsetzungsphasen ebenso gefördert werden wie Anschlussfinanzierungen bereits begonnener Projekte. Die thematische Bandbreite reicht von Bildungsprojekten über Demokratieförderung und Inklusion bis hin zu Wissenschaft, Forschung und Sozialwesen.

Für eine Antragseinreichung ist eine detaillierte Projektbeschreibung mit Zielsetzung, Zeitplan und Nachweis der Gemeinnützigkeit erforderlich, ergänzt durch einen transparenten Kostenplan und Angaben zu beantragten Ausgaben. Fördervoraussetzung ist eine konkrete Planungsphase, die zeitnahe Realisierbarkeit des Vorhabens und der Verzicht auf rückwirkende Förderung bereits abgeschlossener Projekte sowie pauschaler Spenden oder reiner Honorarförderung. Das standardisierte Bewerbungsverfahren ermöglicht eine laufende Einreichung ohne feste Fristen. Mit diesem ganzjährigen Förderangebot zielt die Stiftung darauf ab, innovative Ideen zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Hamburg nachhaltig zu fördern.

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